Druck bei Kündigungsfrist wirkungslos: AK Niederösterreich setzt Entschädigung für Küchenhilfe durch

Eine Küchenhilfe aus einem Gastronomiebetrieb im Bezirk Mödling sollte bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses um ihre rechtlichen Ansprüche gebracht werden. Das Unternehmen hat dem Arbeitnehmer im Folgemonat zunächst eine einvernehmliche Auflösung angeboten. Der Betroffene hat das Angebot allerdings ausgeschlagen. Denn damit geht auch oft ein Verzicht auf offene Ansprüche einher - etwa eine restliche Gehaltszahlung. Der Betrieb hat dann aber am darauffolgenden Tag eine Kündigung mit Monatsende ausgesprochen.

Allerdings hat der Arbeitgeber dabei die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Kündigungsfristen nicht eingehalten. Der Betroffene hat sich daraufhin an die AK Niederösterreich gewandt, um seine Ansprüche prüfen zu lassen. Bei der AK Niederösterreich konnte dann die fehlerhafte Kündigungsfrist feststellen und die zustehende Kündigungsentschädigung einfordern. Nach der Intervention hat man vonseiten des Gastronomiebetriebs eingelenkt, der Mann hat die ausstehende Summe bis Ende Juni in der Höhe von 2.590,17 Euro brutto (1.592,54 Euro netto) nachbezahlt bekommen.

„Immer wenn ein Dienstverhältnis aufgelöst wird, egal in welcher Form, ist eine Überprüfung durch die Arbeiterkammer empfehlenswert. Unser Expertinnen und Experten kontrollieren die Ansprüche und Abrechnungen und stehen den Mitgliedern kompetent zur Seite“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB Niederösterreich-Vorsitzender Markus Wieser.

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