17.2.2020

Geld in der Kassa fehlte

Ein schnelles Urteil fällte ein Arbeitgeber im Bezirk Waidhofen/Thaya, als eines Tages 500 Euro in der Kasse des Ladens fehlten: Er entließ jene Angestellte, die er für schuldig hielt, fristlos – und das obwohl die Frau schon mehrere Jahre in dem Betrieb gearbeitet hatte.

„Die verzweifelte Frau wandte sich an die AK-Bezirksstelle Waidhofen/Thaya, um sich beraten zu lassen“, sagt AK-Bezirksstellenleiter Christian Hemerka. Dabei stellte sich heraus, dass die Frau nicht die Einzige war, die das Geld hätte nehmen können – immerhin hatten mehrere weitere MitarbeiterInnen ebenfalls Zugang zur Kassa.

„Wir nahmen für die Waidhofnerin Kontakt mit dem Dienstgeber auf“, sagt Hemerka. Mit Erfolg – ein Vergleich konnte geschlossen werden. Der ehemalige Chef der Angestellten wandelte die unberechtigte fristlose Entlassung in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses um.

„Dadurch erhielt die Frau die ihr zustehende Kündigungsentschädigung – mehr als 5.000 Euro – ausbezahlt“, so der Bezirksstellenleiter.

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