23.11.2023

Verschollenes Werkzeug vom Lohn abgezogen

Dass auf einer Baustelle einmal ein Werkzeug verloren geht, kann passieren. Eher untypisch: dass sofort ein Schuldiger benannt und ihm das Geld vom Lohn abgezogen wird. Gut, dass der Mann sich an die AK Niederösterreich gewandt hat. Eine Einigung mit dem Arbeitgeber erzielen ließ sich vorerst nicht.

„Erst der Weg vor Gericht brachte dem Mann seine vom Lohn einbehaltenen 1.500 Euro retour“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. 

Etwa ein halbes Jahr war ein 31-Jähriger für ein Unternehmen aus dem Bezirk Wiener Neustadt tätig. Der Dienstnehmer half dabei, Elektroinstallationen und Alarmanlagen zu errichten. Eines Abends ließ sich eines der Werkzeuge partout nicht mehr finden. Dem Mann wurde vorgeworfen, er habe das Gerät entwendet. Als Konsequenz zog man ihm den Wert – 1.500 Euro – direkt vom nächsten Lohn ab. Die Beteuerungsversuche, dass er gar nicht mit dem Gerät gearbeitet habe, halfen nichts. 

AK zog vor Gericht

Als das Dienstverhältnis schließlich beendet wurde, wandte sich der Mann an die AK. Die Arbeitsrechtsexpert:innen rieten ihm, den Betrieb schriftlich aufzufordern, den Betrag zurückzuzahlen. Zwar sagte der Betrieb die Rückzahlung zu, auf die Überweisung wartete der Mann aber vergeblich. Schließlich blieb nur der Weg vor Gericht.

Das Gericht entschied, dass der Arbeiter nicht für die Werkzeuge verantwortlich war, sondern der Vorarbeiter. Und dem ehemaligen Beschäftigten deshalb das verlorene Werkzeug nicht verrechnet werden darf. Die Firma zahlte ihm schlussendlich die 1.500 Euro zurück.

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