9.2.2024

AK NÖ-Erfolg: Unternehmen musste fehlende Provision nachzahlen

AK-Präsident Wieser: „Konnten fast 6.000 Euro für Arbeitnehmer sichern“

Vertraglich vereinbarte Entgelte müssen auch dann bezahlt werden, wenn das Dienstverhältnis beendet wurde und der Arbeitnehmer für die Kündigungsfrist vom Dienst freigestellt ist. Im Fall eines 43-jährigen aus Hollabrunn betraf dies auch Provisionen, die dem Beschäftigten vorenthalten wurden. Daher wandte er sich an die AK Niederösterreich. „Unsere Arbeitsrechts-Expert:innen intervenierten für den Arbeitnehmer. Dadurch bekam er fast 6.000 Euro nachbezahlt“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. 

Es passte einfach nicht mehr zwischen dem 43-jährigen Außendienstmitarbeiter und seinem Arbeitgeber, für den er um die drei Jahre tätig gewesen war. Daher beschloss der Hollabrunner, seine Stelle zu kündigen. Für die Dauer der Kündigungsfrist wurde er vom Dienst freigestellt. Das Entgelt muss in der Zeit weiterbezahlt werden. Das tat der Arbeitgeber auch ordnungsgemäß. Doch die Provision, die im Fall des Arbeitnehmers einen Teil des Entgelts ausmachte, bezahlte er nicht weiter. 

Im Dienstvertrag geregelt
Dabei war im Dienstvertrag des Mannes explizit festgehalten, dass er auch im Falle einer Freistellung Anspruch auf die Bezahlung einer durchschnittlichen Provision hat. Die AK-Expert:innen rechneten die offenen Ansprüche nach. Neben der fehlenden Provision für die Zeit der Freistellung zeigte sich bei der Kontrollrechnung ein weiteres Problem: Die letzten Monate hatte der Mann bereits zu wenig Provision bezahlt bekommen. In Summe fehlten fast 6.000 Euro. Die AK-Expert:innen setzten sich mit dem Betrieb in Verbindung. „Auf diesem Weg konnte ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen werden. Der ehemalige Arbeitgeber zahlte dem Arbeitnehmer die fehlende Summe schließlich nach“, so Wieser. 

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