21.02.2020

Fristwidrig gekündigt

Ein 34-jähriger angelernter Tischler meldete sich im Frühjahr 2019 krank und informierte seinen Dienstgeber davon. Ferner übermittelte er auch die Bestätigung der Krankmeldung. Der Dienstnehmer ging davon aus, alles Erforderliche getan zu haben und nach Ende des Krankenstandes wieder seine Arbeit aufnehmen zu können. Dazu ist es nicht mehr gekommen, denn zufällig erfuhr der Arbeiter noch während seines Krankenstandes von der Abmeldung durch den Dienstgeber bei der Gebietskrankenkasse.

Der Grund für die Abmeldung verwunderte den Dienstnehmer sehr - da auf der Abmeldung "einvernehmliche Auflösung" stand. „Einer solchen hat der Arbeitnehmer jedoch zu keinem Zeitpunkt zugestimmt, weshalb er sich an die AK wandte“, so Bezirksstellenleiterin Mag. Alexandra Obermeier-Gangl.  

Durch die vom Dienstnehmer vorgelegten Urlaubsaufzeichnungen konnten neben der Kündigungsentschädigung für die fristwidrige Auflösung auch noch 35 offene Urlaubstage geltend gemacht werden.

„Insgesamt wurden dem Dienstnehmer durch unser Einschreiten mehr als 2.340 Euro netto ausbezahlt, ohne dass ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden musste“, sagt Obermeier-Gangl.

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