Kündigungsfrist nicht eingehalten

Fast sechs Jahre war ein Tullner bereits in Teilzeit für den Betrieb tätig gewesen, als ihm die Kündigung ausgesprochen wurde. Mit der Bitte um Beratung und Überprüfung der Abrechnung wandte sich der Mann an die AK-Bezirksstelle Tulln.

„Bei der Durchsicht der Unterlagen zeigte sich: Der Mann war zeit- und fristwidrig gekündigt worden“, sagt Günter Kraft, Leiter der AK-Bezirksstelle Tulln. Denn eigentlich hätte sich der Dienstgeber an eine gesetzlich und kollektivvertraglich geregelte Frist von drei Monaten halten müssen. „Dadurch wurden dem Mann Kündigungsentschädigung für fast zwei Monate und entsprechende Sonderzahlungen vorenthalten – alles in allem beinahe 5.000 Euro“, so der Arbeitsrechtsexperte.

Er nahm für den gekündigten Angestellten Kontakt mit dem Arbeitgeber auf und machte die Ansprüche geltend – mit Erfolg: „Der Betrieb hat die ausstehende Summe umgehend an seinen ehemaligen Mitarbeiter überwiesen“, so Kraft.

Kontakt

Kontakt

Arbeits- und Sozialrecht

Bei Fragen zur Entlohnung, Kündigung, Arbeitszeit, Arbeitsvertrag und
Pension, Krankenversicherung, Pflege.

Telefonische Beratung
Mo - Fr: 8 - 16 Uhr

Telefon: +43 5 7171 22000