Rezeptionistin ließ sich nicht so einfach abspeisen
Am 13. März 2020 wurde allen Hotel-MitarbeiterInnen per WhatsApp mitgeteilt, dass sie ab nächsten Montag beim AMS gemeldet werden. Im Anschluss gab es unterschiedliche Infos und Vorgehensweisen. Ein Teil der Beschäftigten wurde zur Kurzarbeit angemeldet, mit anderen wurden einvernehmliche Auflösungen vereinbart. Gegenüber einer der Rezeptionistinnen wurde keine Variante erwähnt. Ende März meldete sich diese bei der AK-Bezirksstelle in Mödling, um sich über etwaige Schritte zu informieren, damit sie endlich ihr ausstehendes Februar-Gehalt erhält. Ein gemeinsam verfasstes Forderungsschreiben wurde dem Dienstgeber übermittelt und gleichzeitig auch die Arbeitsbereitschaft mitgeteilt. Daraufhin wurde ihr umgehend die einvernehmliche Auflösung zugeschickt, die sie aber nicht unterschrieb.
„Mitte April hat sich die Dienstnehmerin wieder bei uns gemeldet, da sie weder den Februar-, noch den März-Gehalt überwiesen bekam. Sie hat gehofft, dass sie noch eine Vereinbarung zur Kurzarbeit bekommt, da sie ihren Job nicht verlieren wollte. Deshalb hatte sie zwischendurch immer wieder Kontakt mit ihrer unmittelbaren Vorgesetzten, die sie aber wiederholt nur vertröstete“, schildert Bezirksstellenleiterin Susanna Stangl. Da sich die Rezeptionistin wegen des nach wie vor aufrechten Dienstverhältnisses nicht beim AMS melden konnte, ihre Fixkosten wie Miete oder Versicherungen aber weiterhin zu bezahlen waren, erklärte sie den berechtigten vorzeitigen Austritt.
„Anschließend wurde von uns eine Intervention mit einer Forderungssumme von über 10.000 Euro brutto durchgeführt. Da diesem Schritt lediglich eine Teilzahlung in Höhe von 3.700 Euro netto folgte und eine weitere Stellungnahme ausblieb, werden die restlichen offenen Forderungen jetzt über unser Rechtsschutzbüro eingeklagt“, so Stangl.
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