29.07.2020

Dienstnehmer unterschrieb nicht: trotzdem abgemeldet

Als wegen des Corona-Lockdowns Lokale geschlossen halten mussten, waren auch beliebte Gaststätten im Bezirk Krems betroffen. Für eine davon hatte bis dahin ein junger Mann als Kellner gearbeitet. Per Post erhielt er von seinem Arbeitgeber ohne einen weiteren Kommentar die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses mit einer Aussetzvereinbarung – aber ohne konkretes Wiedereinstellungsdatum. „Daher entschied sich der Beschäftigte, die Vereinbarung nicht zu unterschreiben“, schildert Doris Schartner, die Leiterin der AK-Bezirksstelle Krems. Bei der Krankenkasse abgemeldet wurde er dennoch. Der junge Mann wandte sich an die AK. Denn auch seine Endabrechnung – sein letztes Gehalt und die offenen Sonderzahlungen - hat er bis heute nicht erhalten.

„Auch in der Corona-Krise war es nicht möglich, dass Dienstgeber Dienstverhältnisse ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen beenden“, sagt die Arbeitsrechtsexpertin. Auf die Aufforderung der AK, dem jungen Mann das ihm zustehende Geld nachzuzahlen, reagierte der Betrieb aber nicht. Daher bleibt nur der Weg vor Gericht. 

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