320 Euro Bearbeitungsgebühr für abgesagte Reise

Gebuchte Reisen, die aufgrund von COVID-19 nicht durchführbar sind, können kostenlos storniert werden. Bereits geleistete Anzahlungen für Hotel oder Flüge werden rückerstattet – so die rechtliche Lage.  Manche Reiseveranstalter verlangen dafür Bearbeitungsgebühren und Pauschalen von ihren KundInnen – sogar, wenn Reisen vom Anbieter selbst abgesagt wurden. Rechtens ist das nicht. „Es kann nicht sein, dass die Betroffenen abgesagter oder nicht durchführbarer Reisen die Leidtragenden sind und zur Kasse gebeten werden“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Die letzten Augustwochen für einen Städtetrip nach Barcelona oder eine Auszeit am kroatischen Meer nutzen – so hätten viele gerne den Sommer ausklingen lassen. Aufgrund von aktuellen Reisewarnungen, zum Beispiel nach Kroatien, nach Mallorca oder aufs spanische Festland, wird daraus aber nichts. Deshalb müssen auch derzeit zahlreiche Reisen vom Veranstalter abgesagt werden oder sind kostenlos stornierbar. Immer wieder aber melden sich Betroffene, denen für die kostenlose Stornierung hohe Gebühren in Rechnung gestellt wurden. Das passierte auch einem Pärchen aus Wiener Neustadt, das im Frühsommer eine Fernreise angetreten hätte. 

Erfundene Spesen 

„Wir hatten die Reise schon lang gebucht, dann meldete sich das Reisebüro und sagte die Reise aufgrund von COVID-19 ab“, erzählen die beiden. Die Anzahlung und die bereits überwiesenen Kosten für den Flug sollten sie zurückbekommen, hieß es. Als die beiden die schriftliche Bestätigung erhielten, staunten sie nicht schlecht. Eine „Corona-Rückabwicklungsgebühr“ in Höhe von 150 und eine Flugticketgebühr von 170 Euro waren ihnen verrechnet worden. Mehr als 300 Euro, die das Paar aufgrund von Kurzarbeit mehr als gut gebrauchen könnte. 

Fälle wie dieser sind seit Beginn der Corona-Pandemie keine Seltenheit. Erlaubt ist diese Praxis dennoch nicht. „Stornierungen wird es immer geben. Warum sollen sie im Zusammenhang mit COVID-19 plötzlich mehr kosten?“, fragt AK Niederösterreich-Konsumentenschützer Manfred Neubauer. Betroffenen NiederösterreicherInnen rät er, Kontakt mit der AK-Konsumentenberatung aufzunehmen. „Auf diesem Weg lässt sich klären, ob das Vorgehen der Reiseveranstalter rechtlich in Ordnung ist oder ob erfundene Spesen verrechnet wurden, die die KonsumentInnen nicht zu bezahlen haben“, so Neubauer.

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