Baby nach Geburt verstorben: AK verhilft Mutter zu Freistellung
Eine Tragödie führte zu Auffassungsunterscheiden zwischen einer Angestellten aus dem Bezirk Mistelbach und ihrem Arbeitgeber. Das Baby der Frau war wenige Tage nach der Geburt verstorben. Der Arbeitgeber verstand zunächst nicht, dass ihr trotzdem eine Freistellung bis zum Ende des Mutterschutzes zustand. „Das war eine für alle Beteiligten belastende Situation, wo sich auch abgezeichnet hat, dass die Arbeitnehmerin auch nach dem Ende des Mutterschutzes länger nicht mehr ihre bisherige Leitungsfunktion ausüben wird können. Der Arbeitgeber hat ihr mehrere Stellen angeboten, wo sie weniger verdient hätte. Wir haben auf ihren Wunsch mit Hilfe des Betriebsrates eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung mit dem Arbeitgeber ausverhandelt“, beschreibt AK Niederösterreich-Bezirksstellenleiter Rudolf Westermayer. „Die Betroffene erhielt eine sechs Monate lange Freistellung, wo sie ihre Zeitguthaben und ihren Resturlaub aufbraucht, und scheidet einvernehmlich aus dem Unternehmen aus.“
Kontakt
Kontakt
Arbeits- und Sozialrecht
Bei Fragen zur Entlohnung, Kündigung, Arbeitszeit, Arbeitsvertrag und
Pension, Krankenversicherung, Pflege.
Telefonische Beratung
Mo - Fr: 8 - 16 Uhr
Telefon: +43 5 7171 22000