AK verzeichnet Erfolg: LKW-Fahrer behält bei Gericht recht
Vier Jahre lang war ein LKW-Fahrer aus dem Bezirk Scheibbs bei derselben Firma beschäftigt, bis er Ende Mai ein letztes Mal aus dem LKW der Firma stieg. Ohne große Diskrepanzen einigte man sich auf ein Ende der Zusammenarbeit. Trotz der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses stellte der Mann fest, dass ihm Ansprüche wie Lohn, Überstunden, Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistungen nicht angemessen ausbezahlt wurden.
„Laut Kollektivvertrag musste der LKW-Fahrer mit dem Verfall seiner Ansprüche binnen drei Monaten rechnen“, so Helmut Wieser von der AK-Bezirksstelle Scheibbs, „Umso besser, dass er sich rechtzeitig bei der Arbeiterkammer gemeldet hat. So konnten wir sicherstellen, dass er die ihm zustehenden Beträge auch bekommt.“ Nach einer Intervention durch die AK-Bezirksstelle Scheibbs und einer außergerichtlichen Lösung sowie eines gerichtlichen Verfahrens erhielt der LKW-Fahrer insgesamt knapp 8.000 Euro. Der Bezirksstellenleiter rät, Ansprüche zeitgerecht prüfen zu lassen, da die Verfallsbestimmungen vieler Kollektivverträge recht kurz sind.
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