24.2.2025

5.400 Euro für Raumpflegerin

Eine Raumpflegerin aus dem Bezirk Mistelbach erhielt nach zweijähriger Beschäftigung während ihres Krankenstands überraschend die Kündigung. Der Arbeitgeber meldete sie umgehend bei der Österreichischen Gesundheitskasse ab und verweigerte die gesetzlich vorgeschriebene Jahresabrechnung. Dabei missachtete das Unternehmen sowohl kollektivvertragliche als auch gesetzliche Kündigungsfristen.

Die Bezirksstelle Mistelbach der Arbeiterkammer Niederösterreich intervenierte erfolgreich bei der Firma und sicherte der ehemaligen Beschäftigten ausstehende Zahlungen in Höhe von 5.400 Euro.

"Führen Sie laufend eigene Urlaubsaufzeichnungen und gleichen Sie diese regelmäßig mit Ihrem Arbeitgeber ab", rät Rudolf Westermayer, Leiter der AK-Bezirksstelle Mistelbach. "So haben Sie im Streitfall bessere Chancen, Ihre Ansprüche durchzusetzen."

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