Sozialversicherungswerte 2023
Mit 1.1.2023 gelten folgende Beträge:
Geringfügigkeitsgrenze
- € 500,91 brutto pro Monat
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage
- für die Sozialversicherung: € 5.850,00 brutto bzw. € 195,00 täglich.
Pensionen
Pensionserhöhung
Die Pensionen werden 2023 bei einem Gesamtpensionseinkommen bis € 5.670,00 um 5,8% erhöht. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über € 5.670,00 werden die Pensionen pauschal um € 328,86 erhöht.
Personen, die im Jänner 2023 ein Gesamtpensionseinkommen (inklusive Ausgleichzulage) bis € 1.666,66 haben, erhalten im März 2023 eine Einmalzahlung für das Jahr 2023 in Höhe von 30% des Gesamtpensionseinkommens. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über € 1.666,66 bis zu € 2.000,00 beträgt die Einmalzahlung € 500,00. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über € 2.000,00 bis zu € 2.500,00 sinkt die Einmalzahlung von € 500,00 linear auf € 0 herab.
INFO
Das Gesamtpensionseinkommen ist die Summe aller Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung inklusive der Beamtenpensionen.
Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension Grenzbeträge
Eine Anrechnung eines Erwerbseinkommens auf die Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension findet nur dann statt, wenn das Erwerbseinkommen zur Pension über der Geringfügigkeitsgrenze (€ 500,91, Wert 2023) liegt und das Gesamteinkommen aus Pension und Erwerbstätigkeit den Betrag von € 1.357,72 übersteigt. Wenn das Gesamteinkommen diesen Grenzwert übersteigt, werden vom Überschreitungsbetrag die folgenden Prozentsätze von der Pension in Abzug gebracht:
- 30% des Gesamteinkommens über € 1.357,72 bis € 2.036,66
- 40% des Gesamteinkommens über € 2.036,66 bis € 2.715,43
- 50% des Gesamteinkommens über € 2.715,43
Die Anrechnung findet maximal bis zu einer Höhe von 50 % der Pensionsleistung und 100 % des Erwerbseinkommens statt.
Richtsätze für Ausgleichszulagen betragen ab 1.1.2023:
1. Alters- und Invaliditätspensionen:
- für Alleinstehende/eingetragene Partner:innen € 1.110,26
- für Ehepaare € 1.751,56
- für Alleinstehende, die mindestens 30 Jahre der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, gibt es einen Pensions- beziehungsweise Ausgleichszulagenbonus von maximal € 164,37, wenn das Gesamteinkommen € 1.208,06 nicht übersteigt.
- bei 40 Jahren Pflichtversicherung beträgt der Bonus für Alleinstehende maximal € 419,19, wenn das Gesamteinkommen € 1.443,23 nicht übersteigt.
- bei 40 Jahren Pflichtversicherung beträgt der Bonus für Ehepaare/eingetragene Partner:innen maximal € 418,74, wenn das Gesamteinkommen des Paares € 1.948,08 nicht übersteigt.
- Erhöhung für jedes Kind € 171,31.
2. Witwen- und Witwerpensionen:
€ 1.110,26
3. Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr
- für Halbwaisen € 408,36
- für Vollwaisen € 613,16
4. Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr
- für Halbwaisen € 725,67
- für Vollwaisen € 1.110,26
5. Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension
Pro Monat dürfen Sie € 500,91 brutto dazu verdienen.
Bemessungsgrundlagen für Zeiten der Kindererziehung
€ 2.090,61
Beitragsgrundlage bei der Selbstversicherung von pflegendem Angehörigen in der Pensionsversicherung
€ 2.090,61. Davon werden 1,78 % im Pensionskonto gutgeschrieben. Die Beiträge für die Pflegepersonen werden vom Bund getragen. Voraussetzungen sind die Pflege eines nahen Angehörigen und eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegeldstufe 3.
Einkauf von Schul- und Studienzeiten
€ 1.333,80 pro Monat
Rezeptgebühr, E-Card & Co
Rezeptgebühr
- € 6,85
Service-Entgelt für die e-card
- € 13,35 pro Kalenderjahr
Krankenversicherung für kinderlose Partner / Mitversicherung
- 3,4 % vom Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) des Partners
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
- grundsätzlicher Monatsbeitrag € 478,82.
- der Betrag kann auf Antrag herabgesetzt werden auf € 66,79
Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
- pro Monat € 70,72
Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe
- mindestens € 39,00, bei Sehbehelfen € 117,00
Kinderbetreuungsgeld & Co
Alle wichtigen Infos dazu finden Sie in unseren Ratgebern:
Pflegegeldstufen
Das Pflegegeld beträgt pro Monat
- bei Stufe 1: € 175,00
- bei Stufe 2: € 322,70
- bei Stufe 3: € 502,80
- bei Stufe 4: € 754,00
- bei Stufe 5: € 1.024,20
- bei Stufe 6: € 1.430,20
- bei Stufe 7: € 1.879,50
Kontakt
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