Wer ist Mitglied?
Die Arbeiterkammer ist eine Institution öffentlichen Rechts. Wer AK-Mitglied ist, wird durch das Arbeiterkammer-Gesetz geregelt.
Wer ist Mitglied bei der AK Niederösterreich?
- Arbeitnehmer:innen mit einer Beschäftigung in Niederösterreich (soweit arbeiterkammerzugehörig); auch geringfügig Beschäftigte,
Teilzeitbeschäftigte, freie Dienstnehmer:innen oder Lehrlinge
- Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in Niederösterreich wohnhaft
sind und zuvor eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten
- Kindergeldbezieher:innen mit (bzw. unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
- Präsenz- bzw. Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
- Freie Dienstnehmer:innen sind arbeiterkammerzugehörig
Wer ist nicht AK-Mitglied?
Nicht arbeiterkammerzugehörig sind gemäß § 10 Abs. 2 Arbeiterkammergesetz 1992:
- Geschäftsführer:innen und Vorstandsmitglieder, wenn das Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben wird;
- leitende Angestellte von Unternehmen mit anderer Rechtsform, wenn
dauernd maßgebender Einfluss auf die Führung des Unternehmens zusteht;
- Arbeitnehmer:innen von Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinde), die
- dem Personalstand einer Dienststelle angehören, die in Vollziehung der Gesetze tätig ist und bei solchen verwendet werden (z.B. in Verwaltungsbehörden, bei Gerichten, bei der Gendarmerie oder Polizei);
- in Unterrichts- und Erziehungsanstalten, Archiven, Bibliotheken, Museen oder wissenschaftlichen Anstalten beschäftigt sind und
- in
land- und forstwirtschaftlichen Betrieben von Gebietskörperschaften
beschäftigt sind;
- land- und forstwirtschaftliche Arbeiter:innen und Angestellte;
- Ärzte, Rechts- und Patentanwaltsanwärter:innen, Notariatskandidat:innen und Berufsanwärter:innen der Wirtschaftstreuhänder:innen;
- in öffentlichen oder Anstaltsapotheken angestellte pharmazeutische Fachkräfte,
- Werkvertragsnehmer:innen und Neue Selbständige (unabhängig davon ob ein Gewerbeschein notwendig ist)