Wer ist Mitglied?

Die Arbeiterkammer ist eine Institution öffentlichen Rechts. Wer AK-Mitglied ist, wird durch das Arbeiterkammer-Gesetz geregelt.

Wer ist Mitglied bei der AK Niederösterreich?

  • Arbeitnehmer:innen mit einer Beschäftigung in Niederösterreich (soweit arbeiterkammerzugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, freie DienstnehmerInnen oder Lehrlinge  
  • Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in Niederösterreich wohnhaft sind und zuvor eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten
  • Kindergeldbezieher:innen mit (bzw. unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
  • Präsenz- bzw. Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
  • Freie Dienstnehmer sind arbeiterkammerzugehörig

Wer ist nicht AK-Mitglied?

Nicht arbeiterkammerzugehörig sind gemäß § 10 Abs. 2 Arbeiterkammergesetz 1992:

  • Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, wenn das Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben wird;
  • leitende Angestellte von Unternehmen mit anderer Rechtsform, wenn dauernd maßgebender Einfluss auf die Führung des Unternehmens zusteht;
  • Arbeitnehmer:innen von Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinde), die a) dem Personalstand einer Dienststelle angehören, die in Vollziehung der Gesetze tätig ist und bei solchen verwendet werden (z.B. in Verwaltungsbehörden, bei Gerichten, bei der Gendarmerie oder Polizei); b) in Unterrichts- und Erziehungsanstalten, Archiven, Bibliotheken, Museen oder wissenschaftlichen Anstalten beschäftigt sind und c) in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben von Gebietskörperschaften beschäftigt sind;
  • land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte;
  • Ärzte, Rechts- und Patentanwaltsanwärter, Notariatskandidaten und Berufsanwärter der Wirtschaftstreuhänder;
  • in öffentlichen oder Anstaltsapotheken angestellte pharmazeutische Fachkräfte,
  • Werkvertragsnehmer:innen und Neue Selbständige (unabhängig davon ob ein Gewerbeschein notwendig ist)

Sein oder nicht sein?

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie AK-Mitglied sind, erhalten Sie am Servicetelefon unter +43 5 7171 Auskunft.

Kontakt

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AK Niederösterreich
AK-Platz 1
3100 St. Pölten

Telefon: +43 5 7171
mailbox@aknoe.at