Wer ist Mitglied?

Die Arbeiterkammer ist eine Institution öffentlichen Rechts. Wer AK-Mitglied ist, wird durch das Arbeiterkammer-Gesetz geregelt.

Wer ist Mitglied bei der AK Niederösterreich?

  • Arbeitnehmer:innen mit einer Beschäftigung in Niederösterreich (soweit arbeiterkammerzugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, freie Dienstnehmer:innen oder Lehrlinge  

  • Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in Niederösterreich wohnhaft sind und zuvor eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten

  • Kindergeldbezieher:innen mit (bzw. unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist

  • Präsenz- bzw. Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist

  • Freie Dienstnehmer:innen sind arbeiterkammerzugehörig

Wer ist nicht AK-Mitglied?

Nicht arbeiterkammerzugehörig sind gemäß § 10 Abs. 2 Arbeiterkammergesetz 1992:

  • Geschäftsführer:innen und Vorstandsmitglieder, wenn das Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben wird;

  • leitende Angestellte von Unternehmen mit anderer Rechtsform, wenn dauernd maßgebender Einfluss auf die Führung des Unternehmens zusteht;

  • Arbeitnehmer:innen von Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinde), die

    • dem Personalstand einer Dienststelle angehören, die in Vollziehung der Gesetze tätig ist und bei solchen verwendet werden (z.B. in Verwaltungsbehörden, bei Gerichten, bei der Gendarmerie oder Polizei); 
    • in Unterrichts- und Erziehungsanstalten, Archiven, Bibliotheken, Museen oder wissenschaftlichen Anstalten beschäftigt sind und  
    • in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben von Gebietskörperschaften beschäftigt sind;
  • land- und forstwirtschaftliche Arbeiter:innen und Angestellte;

  • Ärzte, Rechts- und Patentanwaltsanwärter:innen, Notariatskandidat:innen und Berufsanwärter:innen der Wirtschaftstreuhänder:innen;

  • in öffentlichen oder Anstaltsapotheken angestellte pharmazeutische Fachkräfte,

  • Werkvertragsnehmer:innen und Neue Selbständige (unabhängig davon ob ein Gewerbeschein notwendig ist)

Sein oder nicht sein?

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie AK-Mitglied sind, erhalten Sie am Servicetelefon unter +43 5 7171 Auskunft.

Kontakt

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AK Niederösterreich
AK-Platz 1
3100 St. Pölten

Telefon: +43 5 7171
mailbox@aknoe.at