Das Gesundheitsberuferegister
Das Register wertet Gesundheitsberufe auf: Nur wer entsprechende Qualifikationen hat, wird aufgenommen.
Im Interesse von Beschäftigten und PatientInnen
Diese berufliche Ausbildung muss durch Zeugnis, Diplom, Abschlussurkunde oder Bescheid nachgewiesen werden. Eine Eintragung ins Register ist aktuell nicht erforderlich.
Mit Ende der Pandemie erlischt diese Berechtigung. Eine weitere Berufsausübung setzt dann die Registrierung im Gesundheitsberuferegister voraus. Weiterhin ist die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister bei Vorliegen aller Voraussetzungen möglich.
Es gelten ab sofort bis auf Widerruf berufsrechtliche Sonderregelungen.
Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen und Angehörige der MTD-Berufe, die COVID-19-Antigentests auf freiberuflicher Basis durchführen möchten, müssen (trotz Aussetzung der Registrierungspflicht) zwingend einen Berufssitz begründen. Dies erfolgt durch Meldung an das Gesundheitsberuferegister (GBR).
Diese Meldung muss schriftlich an Ihre Registrierungsbehörde erfolgen. Die Mail-Adresse des Gesundheitsberuferegisters der AK Niederösterreich ist gbr@aknoe.at (Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass aufgrund der Fülle an Anfragen, die uns erreichen, die Bearbeitung Ihrer E-Mail ein wenig dauern kann).
Wichtig ist, dass in dem Mail folgende Daten bekannt gegeben werden:
Nicht freiberuflich tätig sein können: PflegeassistentInnen und PflegefachassistentInnen.
Nähere Informationen können Sie dem Informationsblatt entnehmen:
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