Das Gesundheitsberuferegister
Das Register wertet Gesundheitsberufe auf: Nur wer entsprechende Qualifikationen hat, wird aufgenommen.
Im Interesse von Beschäftigten und PatientInnen
Diese berufliche Ausbildung muss durch Zeugnis, Diplom, Abschlussurkunde oder Bescheid nachgewiesen werden. Eine Eintragung ins Register ist aktuell nicht erforderlich.
Mit Ende der Pandemie erlischt diese Berechtigung. Eine weitere Berufsausübung setzt dann die Registrierung im Gesundheitsberuferegister voraus. Weiterhin ist die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister bei Vorliegen aller Voraussetzungen möglich.
Es gelten ab sofort bis auf Widerruf berufsrechtliche Sonderregelungen.
© 2021 AK Niederösterreich | AK-Platz 1 3100 St.Pölten, +43 5 7171