Meldung von Änderungen
Sie sind gesetzlich verpflichtet, binnen 1 Monats Datenänderungen Ihrer Registrierungsbehörde zu melden. Bitte halten Sie Ihre Registerdaten immer aktuell. Geben Sie Änderungen Ihrer Daten nicht bekannt, kann dies negative Folgen für Sie haben. Sie können dann zB wichtige Erinnerungen über die Verlängerung nicht erhalten, was zu einem ungewollten Ruhen Ihrer Berufsberechtigung führen kann.
Welche Änderungen müssen gemeldet werden?
- Namensänderung
- Änderung der Staatsangehörigkeit
- Wechsel des Hauptwohnsitzes beziehungsweise des gewöhnlichen Aufenthalts
- Eröffnung, Verlegung und Auflassung eines Berufssitze
- Art der Berufsausübung (freiberuflich, im Arbeitsverhältnis)
- Änderung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers beziehungsweise des Dienstorte
Wie und wo sind Änderungen zu melden?
Sie können entscheiden, wie Sie die für die Änderung(en) erforderlichen Nachweise der zuständigen Registrierungsbehörde übermitteln:
- online (mittels Handy-Signatur oder ID-Austria)
Zur Online-Registrierung >
- schriftlich (zB per E-Mail) oder persönlich
In diesem Fall verwenden Sie bitte für die Übermittlung an Ihre zuständige Registrierungsbehörde folgende Formulare:
Änderungsmeldung: Bekanntgabe bzw. Änderung des Arbeitsgebers oder Berufssitz (0,2 MB)
Änderungsmeldung: Änderung von persönlichen Daten (0,2 MB)
Berufseinstellung (0,6 MB)