Meldung von Änderungen

Sie sind gesetzlich verpflichtet, binnen 1 Monats Datenänderungen Ihrer Registrierungsbehörde zu melden. Bitte halten Sie Ihre Registerdaten immer aktuell. Geben Sie Änderungen Ihrer Daten nicht bekannt, kann dies negative Folgen für Sie haben. Sie können dann zB wichtige Erinnerungen über die Verlängerung nicht erhalten, was zu einem ungewollten Ruhen Ihrer Berufsberechtigung führen kann. 

Welche Änderungen müssen gemeldet werden?

  • Namensänderung
  • Änderung der Staatsangehörigkeit
  • Wechsel des Hauptwohnsitzes beziehungsweise des gewöhnlichen Aufenthalts
  • Eröffnung, Verlegung und Auflassung eines Berufssitze
  • Art der Berufsausübung (freiberuflich, im Arbeitsverhältnis)
  • Änderung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers beziehungsweise des Dienstorte

Wie und wo sind Änderungen zu melden?

Sie können entscheiden, wie Sie die für die Änderung(en) erforderlichen Nachweise der zuständigen Registrierungsbehörde übermitteln:


Kontakt

Gesundheitsberuferegister in der AK Niederösterreich
ArbeitnehmerInnenzentrum

AK-Platz 1
3100 St. Pölten


Hotline-Nummer: 05 7171 20144 (Mo bis Fr 8 - 12 Uhr) 


Email: gbr@aknoe.at

Für einen persönlichen Registrierungstermin ist eine Terminvereinbarung in Ihrer zuständigen Bezirksstelle erforderlich.