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Vorsicht Klauseln in Arbeitsverträgen

All-in-Ver­träge

Alles inklusive gibt es auch bei Arbeitsverträgen: All-In-Klauseln und Überstundenpauschalen sind gesetzlich erlaubt, für Sie aber selten günstig!

Ar­beits­zeit

In vielen Ar­beits­ver­trä­gen ist die Ver­pf­lich­tung zur Leis­tung von Mehr- oder Über­stun­den vor­ge­se­hen.

Datenschutz

Arbeitgeber versuchen oft schon bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags, die Zustimmung zur Verwendung Ihrer persönlichen Daten einzuholen.

Konkurrenzklausel

Mit der Klausel verpflichten Sie sich, nach Beendigung nicht in der Branche des alten Chefs tätig zu sein.

Ver­falls­klau­seln

Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen verkürzen die gesetzliche Verjährungsfrist. Sie verlieren dadurch Zeit, um Lohn oder Überstunden einzuklagen.

Ver­setz­ung

Der Arbeitsort ist zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren. Doch wie können Sie sich schützen, wenn er sich plötzlich ändern soll?

Vertrags- bzw. Konventionalstrafe

Achtung beim Unterzeichnen des Arbeitsvertrags: Mit dieser Klausel verpflichten Sie sich, Geld zu zahlen, wenn Sie vertragliche Pflichten verletzen.

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Kontakt

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Arbeits- und Sozialrecht 

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Telefon: +43 5 7171 22000

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