AK-extra Pflegegeld Beratung

  • AK-ExpertInnen prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und informieren über die zu erwartende Höhe.

  • Nach einer Entscheidung prüfen die ExpertInnen auf Wunsch, ob die zuerkannte Leistung richtig ist bzw. der
    Pflegebedarf richtig ermittelt wurde.

  • Im Falle einer Ablehnung des Anspruchs prüft die AK auch die Möglichkeiten des kostenlosen Rechtsschutzes einer Klage gegen den Bescheid.

Telefonische Beratung & Terminvereinbarung

  • Tel. 05 7171-22000
  • Mo bis Fr von 8 bis 16 Uhr

Persönliche Beratung in allen Bezirks- und Servicestellen


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Arbeits- und Sozialrecht 

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