Erstgutschrift ist nur Momentaufnahme

Es besteht kein Grund zur Panik, wenn die Konto-Erstgutschrift der Pensionsversicherungsanstalt auf den ersten Blick mager ausfällt. Der ausgewiesene Betrag gibt an, welche Pension der oder die Versicherte bei Pensionsantritt zum Regelpensionsalter bekommt, wenn keine weiteren Pensionszeiten erworben werden. Je jünger der oder die Versicherte ist, desto geringer ist die Aussagekraft der Konto-Erstgutschrift.

Bei den Beträgen handelt es sich nur um eine Momentaufnahme. Die tatsächlich zu erwartende Pension wird in der Regel höher sein. Je weiter der oder die Versicherte noch vom Pensionsantrittsalter entfernt ist, desto mehr wird die zu erwartende Pension noch anwachsen.

Ab Zustellung der Konto-Erstgutschrift können die Versicherten ihr Pensionskonto und ihr persönliches Berechnungsergebnis mit Handysignatur oder Bürgerkarte bzw. über Finanzonline einsehen.

Tipp

Mit dem Pensionsrechner der Arbeiterkammer können Versicherte außerdem die künftige Pension abhängig von der zu erwarteten Einkommensentwicklung annäherungsweise berechnen. 

Vorsicht bei der Zusatzvorsorge

Die Arbeiterkammer Niederösterreich rät ihren Mitgliedern, sich von einer möglicherweise gering erscheinenden Konto-Erstgutschrift nicht in Panik versetzen lassen.

Insbesondere vor Abschluss einer privaten Zusatzvorsorge ist es sinnvoll, sich genau zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung bei der Konsumentenschutzabteilung der AK Niederösterreich in Anspruch zu nehmen.

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