Förderungen für Lehrlinge in NÖ
Das Land Niederösterreich unterstützt Lehrlinge mit Förderungen, die eine finanzielle Entlastung während der Ausbildungszeit bieten sollen. Der Hauptwohnsitz des Lehrlings muss in Niederösterreich liegen. Ein Rechtsanspruch auf die Beihilfen besteht allerdings nicht.
Mobilitätsförderung
Lehrlinge erhalten eine Beihilfe zu den Fahrtkosten, die durch das Pendeln zwischen Wohnsitz und Ausbildungsort (Schule oder Betrieb) anfallen. Um diese Förderung kann immer nur rückwirkend für ein Kalenderjahr angesucht werden. Die Höhe beträgt für die Hin- und Rückfahrt einmalig 5 Euro pro Tageskilometer (max. 220 pro Jahr). Das Familieneinkommen darf dabei eine bestimmte Höhe nicht übersteigen.
Lehrlingsbeihilfe
Diese Beihilfe ist ebenso abhängig vom Gesamtfamilieneinkommen und soll insbesondere Lehrlinge von einkommensschwachen Familien unterstützen. Die Lehrlingsbeihilfe beträgt monatlich 120 Euro.
Begabtenförderung
Für besonders begabte Lehrlinge gibt es die Begabtenförderung von 120 Euro. Dazu müssen im Berufsschulzeugnis lauter Einser stehen und die Lehrabschlussprüfung muss mit Auszeichnung bestanden worden sein.
Achtung: Den Antrag möglichst schnell stellen, drei Monate nach der Zeugnisübergabe läuft die Frist ab!