Urlaubsersatzleistung
Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird, muss der Arbeitgeber offenen Urlaub auszahlen (Urlaubsersatzleistung).
Offener Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr ist aliquot (anteilig)
auszuzahlen; bereits konsumierte Urlaubstage sind abzuziehen. Offener,
nicht verjährter Urlaub aus Vorjahren ist zur Gänze auszuzahlen.
Die Höhe der Urlaubsersatzleistung
hängt von der Anzahl der offenen Urlaubstage sowie der Höhe des Einkommens ab.
Offener Urlaub in Werktagen =
30 Werktage (Gesamtanspruch für 1 Jahr) : 365 Kalendertage x im Urlaubsjahr zurückgelegte Kalendertage minus bereits konsumierte Urlaubstage.
Berechnung der Urlaubsersatzleistung
Urlaubsersatzleistung =
Monatsentgelt + 1/12 Urlaubszuschuss + 1/12 Weihnachtsremuneration : 26 (bei Berechnung in Werktagen) x Anzahl der oben berechneten offenen Urlaubstage.
Mit Monatsentgelt ist hier das regelmäßige Entgelt gemeint. Es enthält
neben dem Monatslohn/ -gehalt unter anderem auch regelmäßig
geleistete Mehr- und Überstunden, Zulagen, Zuschläge usw, sowie Leistungsentgelte (z.B. Akkordlohn, Prämie)
nach dem Durchschnitt der letzten 13 voll gearbeiteten Wochen.
Tipp
Für Arbeitnehmer, die dem Bauarbeiter-Urlaubsgesetz unterliegen, gelten dessen Bestimmungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Betriebsrat, bei der Gewerkschaft Bau-Holz (bei Mitgliedschaft) oder den AK-RechtsexpertInnen.