Arbeitsstiftung 

Was ist eine Arbeitsstiftung? *

ArbeitnehmerInnen, die von Kündigung betroffen sind, erhalten durch eine Arbeitsstiftung die Möglichkeit, sich mit verschiedenen Qualifikationen auf einen neuen Arbeitsplatz vorzubereiten. Auf Basis der vorhandenen Kenntnisse und Wünsche und der bestehenden Arbeitsmarktchancen wird für jede/n TeilnehmerIn ein individueller Maßnahmenplan erstellt. Dieser beinhaltet die konkreten Fort- und Weiterbildungen, Praktika etc., die für die Erlangung des angestrebten Arbeitsplatzes geeignet sind.

*Gemeint sind in diesem Zusammenhang Unternehmens- bzw. Insolvenzstiftungen.

Wie funktioniert eine Arbeitsstiftung?

Wer in einer Arbeitsstiftung ist, durchläuft mehrere Phasen:

Phase 1: Berufsorientierung
Gemeinsam mit dem Trainer werden bisherigen Erfahrungen, Stärken und Interessen gesammelt und analysiert. Daraus wird eine Strategie für eine erfolgreich berufliche Zukunft erarbeitet.

Außerdem bietet die 6-wöchige Berufsorientierung eine

  • Information über die Betreuung, Teilnahmebedingungen und Ziele der Arbeitsstiftungen
  • gemeinsame Analyse von Arbeitsmarktchancen und Ausbildungswegen,
  • individuelle Erstellung von Bewerbungsunterlagen,
  • Suche nach möglichen und passenden künftigen Arbeitgeber.

    Am Ende der Berufsorientierungsphase ist der Maßnahmenplan fertiggestellt.

Phase 2: Aus- und Weiterbildung
Es beginnen nun die Ausbildungen, die der Erlangung eines neuen Berufes oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt dienen. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Kursen und Seminaren bis hin zu Lehr-, Schul- und Universitätsabschlüssen.
Ebenso kann bei selbst gesuchten möglichen Arbeitgebern ein Berufspraktikum absolviert werden. Im Vordergrund stehen dabei der Ausbildungszweck und die Chance eines gegenseitigen Kennenlernens. Wie bereits bei der Erstellung des individuellen
Maßnahmenplans werden die persönlichen Rahmenbedingungen (z.B. bereits vorhandene Kenntnisse, Mobilität, Einkommenshöhe,…) berücksichtigt.

Phase 3: Aktive Jobsuche
Nach der abgeschlossenen Ausbildungsphase beginnt nun die aktive Jobsuche. Mit Unterstützung der Trainer werden Bewerbungsunterlage aktualisiert, Bewerbungsstrategien erarbeitet und Vorstellungstermine bei potenziellen Arbeitgebern vereinbart. Auch in dieser Phase ist die Absolvierung eines Praktikums möglich.

 Fragen und Antworten

Kann ich mich im Rahmen einer Arbeitsstiftung auch für eine selbstständige Tätigkeit entscheiden?

Ja! Sofern Sie den Wunsch haben, künftig einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen, wird auch diese Möglichkeit im Rahmen der 6-wöchigen Berufsorientierung analysiert.

Wie sieht meine finanzielle und soziale Absicherung während der Teilnahme an einer Arbeitsstiftung aus?

Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn Arbeitslosigkeit gegeben ist. Ab Eintritt in die Arbeitsstiftung erhalten die TeilnehmerInnen Stiftungsarbeitslosengeld (gleiche Höhe wie Arbeitslosengeld), sofern die Voraussetzungen für den Bezug erfüllt sind. Zusätzlich wird aufgrund schulungsbedingter Mehraufwendungen ein monatliches Stipendium in Höhe von mindestens 60 Euro ausbezahlt.

Weiters fördert die AK Niederösterreich StiftungsteilnehmerInnen einer nö. Arbeitsstiftung mit einer Einmalzahlung in der Höhe von 366 Euro, die in drei aufeinanderfolgenden Raten (zu je 122 Euro) ausbezahlt wird.

Der Anspruch auf „normales“ Arbeitslosengeld wird eingefroren und erst nach der Beendigung der Teilnahme an einer Arbeitsstiftung, bei Vorliegen von Arbeitslosigkeit, wieder fortgesetzt.

Kann ich neben der Teilnahme in einer Arbeitsstiftung dazuverdienen?

Ja, allerdings ist ein Zuverdienst nur bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze möglich.

Wie lange dauert die Teilnahme an einer Arbeitsstiftung für mich?

Die Dauer wird individuell in der Phase der Berufsorientierung festgelegt. Die Betreuungsdauer ist mit 3 Jahren (bei besonderen Gegebenheiten mit 4 Jahren) begrenzt. Jedenfalls ist die Teilnahme mit dem Beginn eines Dienstverhältnisses beendet.

Pflichten der TeilnehmerInnen

Tipp/Hinweis/Achtung

Die "Spielregeln" in einer Arbeitsstiftung sind ähnlich den "Spielregeln" in einem Arbeitsverhältnis und unbedingt einzuhalten.

Die Teilnahme in einer Arbeitsstiftung ist freiwillig, aber…

  • es besteht Anwesenheitspflicht! Sie sind an "Arbeitszeiten" gebunden und müssen über Abwesenheiten(Arzttermine, Krankenstände, Urlaube,…) den Stiftungsträger informieren.
  • persönliche oder berufliche Veränderungen (Umzug, Heirat, Jobangebot,…) sind zu melden.
  • es ist wichtig, dass aktiv in der Gruppe mitgearbeitet wird, Erfahrungen einbracht werden und durch Eigeninitiative maßgeblich zum Erfolg beitragen wird.

Welche Vorteile habe ich durch die Teilnahme?

  • Persönliche Betreuung und Unterstützung durch geschulte TrainerInnen
  • Begleitung bei der Berufsorientierung, Auswahl der geeigneten Aus- und Weiterbildung sowie Bewerbung
  • Kostenübernahme der vereinbarten Weiterbildung und Qualifizierung durch die Stiftung (Höchstgrenzen
  • Strukturierter Tagesablauf und "geregelte Arbeitszeiten" durch klare Organisation der Arbeitsstiftung wie bei einem Dienstverhältnis
  • 5-wöchiger Urlaubsanspruch pro Stiftungsteilnahmejahr
  • Fixes Einkommen durch Stiftungsarbeitslosengeld und Stipendium für die gesamte Dauer der Teilnahme ohne "Verbrauch" des Arbeitslosengeldanspruches
  • Soziale Absicherung durch Kranken- und Unfallversicherung
  • Berücksichtigung persönlicher Umstände (z.B. Kinderbetreuungspflichten)

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Arbeits- und Sozialrecht 

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