Mutter und Baby

Karenz-Regelung

Die Elternkarenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist. Sie müssen die Karenzdauer schriftlich beim Arbeitgeber bekannt geben.

Informiert bleiben mit dem AK-Newsletter

Jetzt abonnieren!
Teilung der Karenz

Beide Elternteile haben das Recht auf Karenz! Nach welchen Modellen Sie sie sich teilen können und wann und wie Sie Arbeitgeber informieren müssen.

Papa­monat & Familienzeitbonus

Für wen gilt der Papa­monat? In welchem Zeit­raum und wie lange kann er genutzt werden? Wie der Papa­monat funktioniert, erfahren Sie hier.

Adoptiv- oder Pflegeeltern

Sie möchten ein Kind adoptieren oder kostenlos in Pflege nehmen? Dann können Sie in Karenz oder Elternteilzeit gehen. Hier die wichtigsten Infos.

Aufgeschobene Karenz

Nach Vereinbarung mit Ihrem Dienstgeber können Sie sich 3 Monate Ihrer Karenz aufheben und erst bis zum 7. Geburtstag des Kindes verbrauchen.

Geringfügige Arbeit während der Karenz

Infos für’s Arbeiten in der Karenz: Wie viel Arbeit bzw. Zuverdienst ist erlaubt? Wie kombinieren Sie geringfügige Beschäftigung mit Pauschalmodellen?

Mutterschafts- / Vaterschafts­austritt

Was Sie über diese spezielle Auflösungs­form wissen sollten.

Zuverdienst zum Kinder­betreuungs­geld

Infos und Beispiel-Rechnungen für alle Kinderbetreuungsgeld-Varianten: Wie viel Sie dazuverdienen dürfen und wie Sie arbeitsrechtlich geschützt sind.

Verhinderungs­karenz

Kann der/die Karenzierte das Kind wegen unvorhersehbarer Ereignisse nicht weiter betreuen, hat der zweite Elternteil Anspruch auf Verhinderungskarenz.

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt