Arbeiten während der Karenz

Während der Karenz dürfen Sie arbeiten. Welche Beschäftigung möglich ist und wie viel Sie verdienen dürfen, hängt davon ab, ob es um Karenz oder Kinderbetreuungsgeld geht. Dafür gelten unterschiedliche Regelungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sie dürfen während der gesamten Karenz geringfügig arbeiten.
  • Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze ist ebenfalls möglich – allerdings nur für eine begrenzte Zeit.
  • Beziehen Sie Kinderbetreuungsgeld, müssen Sie zusätzlich die Zuverdienstgrenze Ihres Kinderbetreuungsgeld-Modells einhalten.
  • Karenz und Kinderbetreuungsgeld sind zwei unterschiedliche Ansprüche. Deshalb gelten unterschiedliche Regelungen.

Darf ich während der Karenz arbeiten?

Ja.

Während der Karenz können Sie arbeiten. Dabei gelten unterschiedliche Regeln – je nachdem, ob Sie geringfügig oder über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind.

Geringfügige Beschäftigung

Während der gesamten Karenz dürfen Sie beim karenzierenden Arbeitgeber geringfügig arbeiten.

Achtung

Beziehen Sie Kinderbetreuungsgeld, müssen Sie zusätzlich die Zuverdienstgrenze Ihres Kinderbetreuungsgeld-Modells einhalten.

Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze

Sie können mit Ihrem Arbeitgeber auch eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze vereinbaren.

Diese Beschäftigung ist für höchstens 13 Wochen pro Kalenderjahr zulässig.

Während dieser Zeit bleiben Kündigungs- und Entlassungsschutz bestehen. 

Wie viel darf ich dazu verdienen?

Bei der Ermittlung des Zuverdienstes bietet der Vergleichsrechner des Familienministeriums Hilfestellung!

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