Kinderbetreuungsgeld
Egal ob Konto oder einkommensabhängig, hier finden Sie die Antworten zu den Varianten des Kinderbetreuungsgeldes.
Während der Karenz dürfen Sie arbeiten. Welche Beschäftigung möglich ist und wie viel Sie verdienen dürfen, hängt davon ab, ob es um Karenz oder Kinderbetreuungsgeld geht. Dafür gelten unterschiedliche Regelungen.
Ja.
Während der Karenz können Sie arbeiten. Dabei gelten unterschiedliche Regeln – je nachdem, ob Sie geringfügig oder über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind.
Während der gesamten Karenz dürfen Sie beim karenzierenden Arbeitgeber geringfügig arbeiten.
Achtung
Beziehen Sie Kinderbetreuungsgeld, müssen Sie zusätzlich die Zuverdienstgrenze Ihres Kinderbetreuungsgeld-Modells einhalten.
Sie können mit Ihrem Arbeitgeber auch eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze vereinbaren.
Diese Beschäftigung ist für höchstens 13 Wochen pro Kalenderjahr zulässig.
Während dieser Zeit bleiben Kündigungs- und Entlassungsschutz bestehen.
Broschüren
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