Mutter­schutz

Als Arbeitnehmerin haben Sie Anspruch auf Mutterschutz, ebenso wie Lehrlinge und Heimarbeiterinnen.

Video: Mutterschutz

Wie lange dauert der Mutterschutz und wie berechnet man das Wochengeld? Diese Fragen beantworten wir im Video. Achtung: auch wenn Sie sich noch fit fühlen - während der Schwangerschaft dürfen Sie keine Überstunden mehr machen.


Sonderbestimmungen gibt es teilweise für Arbeitnehmerinnen, die in Privat­haus­halt­en beschäftigt sind sowie für Bedienstete in bestimmten Zweigen des öffentlichen Dienstes. Für Landarbeiterinnen gelten die Bestimmungen des Land­arbeits­ge­setz­es und der Landarbeitsordnung.

Das Mutterschutzgesetz gilt unabhängig von

  • Ihrer Staatsbürgerschaft
  • der Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses
  • dem Ausmaß Ihrer Beschäftigung, sprich der Arbeitszeit


So lange haben Sie Anspruch auf Mutterschutz

Als werdende Mutter dürfen Sie in den letzten 8 Wochen vor dem Ent­bind­ungs­termin nicht arbeiten. Das ist die sogenannte Schutzfrist. Besteht Gefahr für Sie oder Ihr Kind, können Sie bereits früher freigestellt werden, wenn Ihr Fach­arzt die Freistellung befürwortet und schriftlich begründet.

In manchen Fällen stellt auch die Arbeitsinspektionsärztin oder der Amts­arzt ein Freistellungszeugnis aus. Das Freistellungszeugnis müssen Sie dem Arbeit­geber vorlegen - und Sie dürfen dann ab sofort nicht mehr beschäftigt werden. 

Wenn Sie Ihr Kind vor oder nach dem voraussichtlichen Geburtstermin bekommen, verkürzt bzw. verlängert das die Schutzfrist vor der Geburt entsprechend.

Während des Mutterschutzes erhalten Sie Woch­en­geld

Der Mutterschutz nach der Entbindung dauert 8 Wochen. Wenn sich die Schutz­­frist vor der Entbindung verkürzt hat, weil das Kind früher kommt, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt im Ausmaß der Verkürzung auf höchstens 16 Wochen.

Bei Frühgeburten, Mehr­lings­ge­burt­en oder Kaiserschnitt beträgt die Schutzfrist nach der Entbindung mindestens 12 Wochen.

Während des Mutterschutzes erhalten Sie von der Krankenkasse Wochengeld. Ihr Arbeitgeber zahlt in diesem Zeitraum keinen Lohn bzw. Gehalt.

Nicht vergessen:

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber 4 Wochen bevor Sie den Mutterschutz antreten!

Zum Arzt während der Arbeitszeit?

Lange, oft unflexible Arbeitszeiten und kurze Öffnungszeiten in der Arztpraxis. Werdende Mütter haben es oft nicht leicht, ärztliche Untersuchungen mit dem Arbeitsalltag zu koordinieren.

Doch keine Sorge - ärztliche Untersuchungen, v.a. die Eltern-Kind-Pass-Unter­such­ungen können Sie auch während der Arbeitszeit machen lassen, wenn es Ihnen nicht möglich oder zumutbar ist, sie sonst durchzuführen. Ihr Arbeit­geber ist verpflichtet, Ihnen während dieser Zeit Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt ganz normal weiter zu bezahlen. 

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Arbeits- und Sozialrecht 

Mo - Fr: 8 - 16 Uhr

Telefon: +43 5 7171 22000

E-Mail

Das könnte Sie auch interessieren

Schwangere Frau am Arbeitsplatz

Quiz: Mutterschutz - das sollten Sie wissen!

Besondere Bestimmungen für schwangere Arbeitnehmerinnen.