Krippen/Tagesbetreuungseinrichtungen für Kleinkinder in NÖ
Das Angebot an institutionellen Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 2 Jahren (Kleinstkinder) ist in Niederösterreich noch vergleichsweise gering und besteht aus Tagesbetreuungseinrichtungen (TBE), die entweder als „Krippen“ geführt werden (Einrichtungen speziell für Kleinstkinder im Alter von 0 bis 2 Jahren) oder als „Altersgemischte Einrichtungen“ für Kinder von 1 - 6 Jahren.
Diese Einrichtungen haben auch einen anderen gesetzlichen und finanziellen Rahmen als Kindergärten. Als "Tagesbetreuungseinrichtungen" werden sie im NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 geregelt.
Wo finde ich einen Krippenplatz?
Im Kinderbetreuungsatlas der AK Niederösterreich finden Sie auchTagesbetreuungseinrichtungen für Kinder unter 2 Jahren. Die Träger sind sehr häufig Vereine wie das NÖ Hilfswerk, die Volkshilfe NÖ, Kidspoint oder der Verein "NÖ-Kinderbetreuung".
Aber auch einige Städte und Gemeinden führen Tagesbetreuungseinrichtungen für Kleinkinder.
Wie viel kostet ein Krippenplatz?
Die Preise sind zumindest bis September 2023 weitgehend ungeregelt und sehr viel höher als in den NÖ Landeskindergärten, da neben der kostspieligeren Nachmittagsbetreuung auch die Betreuung am Vormittag kostenpflichtig ist.
Ab September 2023 soll es gemäß der NÖ Kinderbetreuungsoffensive auch für Kleinkinder gratis Vormittagsbetreuungs-Angebote in Tagesbetreuungseinrichtungen geben und der Elternbeitrag für den Nachmittag wird bei Bezug der Landesförderung (NÖ Kinderbetreuungsbeitrag) gedeckelt.
Laut Förderrichtlinien ist ab September 2023 für die Betreuung vor 7:00 Uhr und nach 13:00 Uhr ein kostendeckender Elternbeitrag in der Höhe von mindestens 50 Euro und höchstens 180 Euro vorgesehen. Hinzu kommen eventuelle Beiträge für Spiel- und Fördermaterialien und Verpflegungskosten (zusätzlich circa 100 Euro bei Annahme von 20 Mahlzeiten pro Monat á 4 Euro und 20 Euro Bastelbeitrag).
Berufstätige Eltern mit niedrigem Familieneinkommen können im Amt der NÖ Landesregierung eine Kleinstkinderbetreuungsförderung für die Betreuungskosten beantragen. Die Höhe des gewährten Zuschusses ist abhängig vom Familieneinkommen.
Das AMS vergibt eine Kinderbetreuungsbeihilfe für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz, wenn dieser benötigt wird, um eine Arbeit aufzunehmen.