Kinderbetreuungsatlas
Die privaten und öffentlichen Betreuungsangebote für Kinder bis 6 Jahre in Niederösterreich.
Die Aufnahme in den Kindergarten ist frühestens ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr möglich (mit 1-monatigen Eingewöhnungsphase vor dem 2. Geburtstag). Bis spätestens Februar vor Beginn des nächsten Kindergartenjahres muss bei der Wohnort-Gemeinde die Aufnahme beantragt werden.
Einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gibt es dennoch erst im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr (im Alter von 5 Jahren).
Zuständig für die Bereitstellung der Kinderbetreuung und die Anmeldung der Kinder ist prinzipiell die jeweilige Wohngemeinde bzw. Stadt.
Ein Kindergarten oder eine Tagesbetreuungseinrichtung in einer anderen Gemeinde/Stadt kann nur dann besucht werden, wenn es in der Wohnsitzgemeinde keinen entsprechenden Platz gibt.
Seit September 2023 sind die Gemeinden dazu verpflichtet bedarfsorientiert „VIF-konforme Öffnungszeiten“ im Zeitrahmen von 6 bis 18 Uhr anzubieten (ab dem 1. Kind mit Bedarf).
Auch gibt es eine Zuzahlungsverpflichtung der Wohnsitzgemeinde, wenn ein Kind (mangels passendem Angebot am Hauptwohnsitz) einen ortsfremden Kindergarten besucht.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bildung und Betreuung im Kindergarten werden im NÖ Kindergartengesetz 2006 geregelt.
Für pädagogische Anliegen oder Beschwerden gibt es in jeder Region Kindergarteninspektor:innen, an die sich Erziehungsberechtigte wenden können.
Vormittags (in der Zeit von 7 bis 13 Uhr) sind die öffentlichen Kindergärten in Niederösterreich kostenlos. Lediglich Verpflegung und eventuell benötigte Materialien müssen bezahlt werden.
Die Betreuung am Nachmittag ist in Niederösterreich kostenpflichtig.
Der eingehobene Elternbeitrag für die Betreuung nach 13 Uhr darf per Gesetz höchstens kostendeckend sein und beträgt mindestens 50 Euro pro Monat.
Nach oben gibt es aktuell keine Deckelung. Gemeinden/Städte haben jedoch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen Bedacht zu nehmen und können den Mindestbeitrag bei sozialen Härtefällen auch unterschreiten.
Vom Land Niederösterreich gibt es für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten keine finanzielle Unterstützung für Eltern.
Eine im Herbst 2025 von der AK Niederösterreich durchgeführte Erhebung unter den Städten und Gemeinden ergab, dass für eine vollzeittaugliche Betreuung am Nachmittag im Durchschnitt rund 113 Euro pro Monat von den Eltern eingehoben werden.
Das Mittagessen kostet durchschnittlich 4,43 Euro pro Tag (entspricht 88,6 Euro pro Monat bei 20 Tagen). Der Bastelbeitrag beträgt durchschnittlich 15,11 Euro pro Monat. Elementare Bildung und Betreuung, die Eltern Vollzeit-Erwerbstätigkeit ermöglicht (VIF-konform), kostet Eltern in Niederösterreich somit insgesamt rund 217 Euro pro Kind und Monat.
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