Der Kindergarten in NÖ 

Die Aufnahme in den Kindergarten ist frühestens ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr möglich (mit 1-monatigen Eingewöhnungsphase vor dem 2. Geburtstag). Bis spätestens Februar vor Beginn des nächsten Kindergartenjahres muss bei der Wohnort-Gemeinde die Aufnahme beantragt werden.

Einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gibt es dennoch erst im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr (im Alter von 5 Jahren). Zuständig für die Bereitstellung der Kinderbetreuung und die Anmeldung der Kinder ist prinzipiell die jeweilige Wohngemeinde bzw. Stadt. Ein Kindergarten oder eine Tagesbetreuungseinrichtung in einer anderen Gemeinde/Stadt kann nur dann besucht werden, wenn es in der Wohnsitzgemeinde keinen entsprechenden Platz gibt.

Die Öffnungszeiten müssen sich nach dem Bedarf der Eltern richten

Seit September 2023 sind die Gemeinden dazu verpflichtet bedarfsorientiert „VIF-konforme Öffnungszeiten“ im Zeitrahmen von 6 bis 18 Uhr anzubieten (ab dem 1. Kind mit Bedarf). Auch gibt es eine Zuzahlungsverpflichtung der Wohnsitzgemeinde, wenn ein Kind (mangels passendem Angebot am Hauptwohnsitz) einen ortsfremden Kindergarten besucht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bildung und Betreuung im Kindergarten werden im NÖ Kindergartengesetz 2006 geregelt.

Für pädagogische Anliegen oder Beschwerden gibt es in jeder Region Kindergarteninspektor:innen, an die sich Erziehungsberechtigte wenden können.

Wie viel kostet der Kindergarten?  

Vormittags (in der Zeit von 7 bis 13 Uhr) sind die öffentlichen Kindergärten in Niederösterreich kostenlos. Lediglich Verpflegung und eventuell benötigte Materialien müssen bezahlt werden. Die Betreuung am Nachmittag ist in Niederösterreich kostenpflichtig.

Der eingehobene Elternbeitrag für die Betreuung nach 13 Uhr darf per Gesetz höchstens kostendeckend sein und beträgt mindestens 50 Euro pro Monat.

Nach oben gibt es aktuell keine Deckelung. Gemeinden/Städte haben jedoch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen Bedacht zu nehmen und können den Mindestbeitrag bei sozialen Härtefällen auch unterschreiten. Vom Land Niederösterreich gibt es für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten keine finanzielle Unterstützung für Eltern. 

Eine im Frühjahr 2023 von der AK Niederösterreich durchgeführte Erhebung unter den Städten und Gemeinden ergab, dass für die Betreuung am Nachmittag im Durchschnitt rund 92 Euro pro Monat von den Eltern eingehoben werden.

Für eine Betreuung, die Vollzeitbeschäftigung ermöglicht (Betreuungsbeitrag für mind. 60 Stunden Nachmittagsbetreuung pro Monat kosten im Schnitt rund 96 Euro) ist inkl. Mittagessen (20 Mahlzeiten pro Monat á 4 Euro) und inkl. Beitrag für Spiel- und Fördermaterialien (im Durchschnitt 14 Euro pro Monat) mit durchschnittlichen Gesamtkosten von rund 190 Euro pro Monat und Kind zu rechnen. 

Informiert bleiben mit dem AK-Newsletter

Jetzt abonnieren!

Kontakt

Kontakt

Arbeits- und Sozialrecht 

Mo - Fr: 8 - 16 Uhr

Telefon: +43 5 7171 22000

E-Mail

Das könnte Sie auch interessieren

Kinderbetreuung schafft Arbeit

Kinderbetreuungsatlas

Die privaten und öffentlichen Betreuungsangebote für Kinder bis 6 Jahre in Niederösterreich.

Kind mit Lupe

Kinderbetreuungs-Situation in NÖ

Die aktuelle AK-Analyse zeigt große Unterschiede in den Regionen.