Der Kindergarten in NÖ 

Niederösterreich hat ein gut ausgebautes Angebot an öffentlichen Kindergärten. Die Aufnahme in den Kindergarten ist aktuell ab frühestens 2 ½ Jahren möglich. Ab September 2024 werden auch 2-Jährige aufgenommen

Einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gibt es erst im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr (im Alter von 5 Jahren). Zuständig für die Bereitstellung der Kinderbetreuung und die Anmeldung der Kinder ist die jeweilige Wohngemeinde bzw. Stadt.

Die meisten Kindergärten in Niederösterreich sind öffentliche Landeskindergärten, es stehen jedoch auch einige private Kindergärten zur Auswahl.

Tagesbetreuungseinrichtungen, die auch Kinder unter 2 Jahren aufnehmen, werden häufiger privat geführt. 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bildung und Betreuung im Kindergarten werden im NÖ Kindergartengesetz 2006 geregelt.

Für pädagogische Anliegen oder Beschwerden gibt es in jeder Region Kindergarteninspektor:innen, an die sich Erziehungsberechtigte wenden können.

Wie viel kostet der Kindergarten?  

Vormittags (d.h. in der Zeit von 7 bis 13 Uhr) sind die öffentlichen Kindergärten in Niederösterreich kostenlos. Lediglich Verpflegung und eventuell benötigte Materialien müssen bezahlt werden. Die Betreuung am Nachmittag ist in Niederösterreich kostenpflichtig.

Der eingehobene Elternbeitrag für die Betreuung nach 13 Uhr darf per Gesetz höchstens kostendeckend sein und beträgt mindestens 50 Euro pro Monat.

Nach oben gibt es aktuell keine Deckelung. Gemeinden/Städte haben jedoch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen Bedacht zu nehmen und können den Mindestbeitrag bei sozialen Härtefällen auch unterschreiten. Vom Land Niederösterreich gibt es für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten keine finanzielle Unterstützung für Eltern. 

Eine im Frühjahr 2023 von der AK Niederösterreich durchgeführte Erhebung unter den Städten und Gemeinden ergab, dass für die Betreuung am Nachmittag im Durchschnitt rund 92 Euro pro Monat von den Eltern eingehoben werden.

Für eine Betreuung, die Vollzeitbeschäftigung ermöglicht (Betreuungsbeitrag für mind. 60h Nachmittagsbetreuung pro Monat kosten im Schnitt rund 96 Euro) ist inkl. Mittagessen (20 Mahlzeiten pro Monat á 4 Euro) und inkl. Beitrag für Spiel- und Fördermaterialien (im Durchschnitt 14 Euro pro Monat) mit durchschnittlichen Gesamtkosten von rund 190 Euro pro Monat und Kind zu rechnen. 

Wie melde ich mein Kind für den Kindergarten an? 

Die Aufnahme in den Kindergarten muss bei der Wohnort-Gemeinde beantragt werden. Hier sind unbedingt die Fristen für die Anmeldung zu beachten. Der Antrag ist spätestens bis Ende Februar vor Beginn des nächsten Kindergartenjahres (im September) zu stellen. Während des Kindergartenjahres ist die Aufnahme nur mit dem Einverständnis der Kindergartenleitung und der Gemeinde möglich.  

Es wird mehrmals pro Jahr eine Bedarfserhebung für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten durchgeführt. Die Öffnungszeiten am Nachmittag richten sich nach dem angegebenen Bedarf der Eltern.

Entsprechen die Öffnungszeiten am Nachmittag nicht dem Bedarf der Eltern, sind Gemeinden dazu aufgerufen, für das entsprechende Kind eine wohnortnahe Nachmittagsbetreuung in Kooperation mit anderen Gemeinden oder privaten Einrichtungen zu organisieren.

Informiert bleiben mit dem AK-Newsletter

Jetzt abonnieren!

Kontakt

Kontakt

Arbeits- und Sozialrecht 

Mo - Fr: 8 - 16 Uhr

Telefon: +43 5 7171 22000

E-Mail

Das könnte Sie auch interessieren

Kinderbetreuung schafft Arbeit

Kinderbetreuungsatlas

Die privaten und öffentlichen Betreuungsangebote für Kinder bis 6 Jahre in Niederösterreich.

Kind mit Lupe

Kinderbetreuungs-Situation in NÖ

Die aktuelle AK-Analyse zeigt große Unterschiede in den Regionen.