Aufgeschobene Karenz
Ihre Elternkarenz müssen Sie nicht auf einmal nehmen, sondern können auch 3 Monate davon aufschieben und bis zum 7. Geburtstag Ihres Kindes verbrauchen. Das ermöglicht mehr Flexibilität und mehr Zeit für Ihr Kind, wenn es notwendig ist - etwa beim Schuleintritt.
Wer hat Anspruch?
Hat nur ein Elternteil Karenz in Anspruch genommen?
Dann können Sie die aufgeschobene Karenz vereinbaren, wenn Ihre Karenzzeit spätestens mit dem vollendeten 19. Lebensmonat Ihres Kindes geendet hat.
Sind Sie alleinerziehend oder hat der zweite Elternteil keinen Karenzanspruch?
Dann können Sie eine aufgeschobene Karenz vereinbaren, wenn Ihre Karenzzeit mit dem vollendeten 21. Lebensmonat Ihres Kindes geendet hat.
Nimmt auch der zweite Elternteil aufgeschobene Karenz in Anspruch?
Dann kann diese jeweils für die Dauer von drei Monaten genommen werden, wenn die Karenz spätestens mit dem Ablauf des 18. Lebensmonat des Kindes geendet hat.
Ihr Arbeitgeber lehnt die aufgeschobene Karenz ab?
Lehnt der Arbeitgeber die aufgeschobene Karenz ab, muss er diese Ablehnung innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe der aufgeschobenen Karenz schriftlich begründen.
TIPP
Sie haben Ihren Arbeitgeber informiert, dass Sie aufgeschobene Karenz in Anspruch nehmen möchten und Ihr Arbeitgeber lehnt diese ab? Bitte wenden Sie sich sofort an Ihre Arbeiterkammer oder Fachgewerkschaft!Habe ich einen Kündigungsschutz?
Während der aufgeschobenen Karenz haben Sie keinen Kündigungs- und Entlassungsschutz, aber einen Motivkündigungsschutz.
Das heißt: Verlieren Sie Ihre Arbeit, weil Sie einen Antrag auf aufgeschobene Karenz gestellt haben bzw. weil Sie aufgeschobene Karenz in Anspruch genommen haben, können Sie die Kündigung bei Gericht anfechten.
Sie können von Ihrem Arbeitgeber außerdem innerhalb von fünf Kalendertagen ab Zugang der Kündigung eine schriftliche Begründung dafür verlangen. Der Arbeitgeber muss diese binnen fünf Kalendertagen ab dem Zugang Ihres Verlangens ausstellen.
Bekomme ich finanzielle Leistungen?
Während der aufgeschobenen Karenz gibt es keine karenzbezogenen finanziellen Leistungen!
Wie gehe ich vor?
- Als Mutter müssen Sie innerhalb der Schutzfrist nach der Geburt des Kindes an Ihrem Arbeitsplatz bekannt geben, dass Sie eine Karenz aufschieben möchten, als Vater innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt - oder Sie geben spätestens 3 Monate vor Ende der Karenzzeit Bescheid.
- Wird die Karenz mit dem anderen Elternteil geteilt, dann müssen Sie den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin spätestens 3 Monate vor dem Ende der Karenz des anderen Elternteils informieren, dass die Karenz aufgeschoben wird.
- Möchten Sie Ihre Karenz verlängern, müssen Sie die Absicht einer Aufschiebung gleichzeitig mit der Bekanntgabe der Verlängerung mitteilen, und zwar spätestens 3 Monate vor dem Ende der Karenz.
- In jedem Fall müssen Sie den gewünschten Beginn Ihrer aufgeschobenen Karenz dann 3 Monate vorher am Arbeitsplatz bekannt geben.
- Sie können sich mit ihrem Chef oder Ihrer Chefin nicht einigen? Dann können Sie die aufgeschobene Karenz trotzdem antreten, außer Ihr Chef oder Ihre Chefin klagt dagegen.
Aufgeschobene Karenz bei Schuleintritt
Die aufgeschobene Karenz können Sie bis zum 7. Geburtstag Ihres Kindes verbrauchen. Ist der Zeitraum zwischen Schulbeginn und dem 7. Geburtstag Ihres Kindes kürzer als 3 Monate, oder erfolgt die Einschulung erst nach dem 7. Geburtstag, können Sie die aufgeschobene Karenz trotzdem mit Ihrem Chef oder ihrer Chefin vereinbaren.
Haben Sie noch weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne!
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