Karenz für Adoptiv- und Pflegeeltern
Wenn Sie ein Kind adoptieren oder unentgeltlich in Pflege nehmen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Karenz. Für Adoptiv- und Pflegeeltern gelten grundsätzlich dieselben Karenzbestimmungen wie für leibliche Eltern.
Das Wichtigste in Kürze
- Sie haben als Arbeitnehmer:in Anspruch auf Karenz, wenn Sie ein Kind adoptieren oder unentgeltlich in Pflege nehmen.
- Die Karenz beginnt frühestens mit der Adoption oder der Übernahme des Kindes.
- Wie lange die Karenz dauert, hängt vom Alter des Kindes und davon ab, ob ein oder beide Elternteile Karenz in Anspruch nehmen.
- Auch Adoptiv- und Pflegeeltern können Elternteilzeit vereinbaren.
- Ab der Mitteilung der Karenz besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Wer hat Anspruch auf Karenz?
Anspruch auf Karenz haben Arbeitnehmer:innen,
- die ein Kind allein oder gemeinsam mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner adoptieren oder unentgeltlich in Pflege nehmen und
- mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben.
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