Karenz für Adoptiv- und Pflegeeltern

Wenn Sie ein Kind adoptieren oder unentgeltlich in Pflege nehmen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Karenz. Für Adoptiv- und Pflegeeltern gelten grundsätzlich dieselben Karenzbestimmungen wie für leibliche Eltern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben als Arbeitnehmer:in Anspruch auf Karenz, wenn Sie ein Kind adoptieren oder unentgeltlich in Pflege nehmen.
  • Die Karenz beginnt frühestens mit der Adoption oder der Übernahme des Kindes.
  • Wie lange die Karenz dauert, hängt vom Alter des Kindes und davon ab, ob ein oder beide Elternteile Karenz in Anspruch nehmen.
  • Auch Adoptiv- und Pflegeeltern können Elternteilzeit vereinbaren.
  • Ab der Mitteilung der Karenz besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz.  

Wer hat Anspruch auf Karenz?

Anspruch auf Karenz haben Arbeitnehmer:innen,

  • die ein Kind allein oder gemeinsam mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner adoptieren oder unentgeltlich in Pflege nehmen und 
  • mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. 

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