Weiblicher und männlicher Lehrling in Autowerkstatt

Lehre

Rechte & Pflichten

Lehrzeit ist keine Herrenzeit? Tatsächlich haben Sie als Lehrling während der Ausbildung im Betrieb und in der Schule Pflichten - aber auch Rechte!

Das NÖ Jugendschutzgesetz

Wie lange darf ein Jugendlicher ausgehen? Ab wann darf man sich ein Tattoo oder Piercing machen?

Lehr­ver­hält­nis und Lehr­ver­trag

Mit dem Start der fachlichen Ausbildung und der Arbeit im Lehrbetrieb beginnt das Lehrverhältnis. Worauf Sie beim Lehrvertrag achten sollten.

Lehrlingseinkommen

Wie viel Lehrlingseinkommen steht Ihnen zu? Wann wird gezahlt? Bekommen Sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Und was passiert im Krankheitsfall?

Ar­beits­zeit

Lehr­ling unter 18? Als Jugend­liche gelten für Sie eigene Ar­beits­zeit­be­stimmung­en. Wie lange Sie ar­beit­en dürfen und was Ihn­en bei Über­stund­en zu­steht.

Unterrichtszeit - Arbeitszeit

Wie passen Berufsschule und Ausbildung im Betrieb unter einen Hut? Diese Regeln gelten, damit Sie nicht mehr im Einsatz sind, als das Gesetz erlaubt.

Beendigung & Vor­zeitige Auf­lösung

Wo liegt der Unterschied zwischen Beendigung und vorzeitiger Auflösung eines Lehrverhältnisses? Wer darf es auflösen – und aus welchen Gründen?

Lehrabschluss

Lehrabschlussprüfung

Wer darf zur Lehrabschlussprüfung und wann kann man antreten?

Weiter­beschäftigungs­pflicht

Nach Ende der Lehre hat ein Lehrling das Recht, noch 3 Monate beschäftigt zu werden. Freiwillig dürfen Sie den Arbeitsplatz aber auch sofort wechseln!

Das NÖ Jugendschutzgesetz

Wie lange darf ein Jugendlicher ausgehen? Ab wann darf man sich ein Tattoo oder Piercing machen?

Geld für Lehrlinge

Negativsteuer für Lehrlinge

Hol dir dein Geld zurück!

Förderungen für Lehrlinge in NÖ

Das Land NÖ fördert die berufliche Ausbildung von Lehrlingen mit der Lehrlingsbeihilfe und der Begabtenförderung.

Anerkennung ausländischer Berufs­ausbildungen

Im Ausland absolvierte Berufsaus­bildungen können einer österreichischen Lehr­abschluss­prüfung gleichgehalten werden.

Lehre mit Matura

Auch ohne Besuch einer höheren Schule kann die Matura gemacht werden.

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Kontakt

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Arbeits- und Sozialrecht 

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Telefon: +43 5 7171 22000

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