Anlaufstellen für das Pensionskonto
Rund um das Pensionskonto können viele Fragen auftauchen. Hier finden Sie eine Übersicht, wohin Sie sich mit Ihren Anliegen wenden können.
Ich habe allgemeine Fragen zum Pensionskonto
Rufen Sie bitte bei der Hotline der PVA an unter 05 03 03-87000.
Ich möchte in mein Pensionskonto Einsicht nehmen
In „MeineSV“ dem Service Portal der österreichischen Sozialversicherungsträger können Sie Ihre Versicherungszeiten und die Beitragsgrundlagen einsehen. Dazu müssen Sie via Handysignatur oder Bürgerkarte freigeschaltet sein. Mehr Infos dazu unter: www.meinesv.at
Ich möchte eine Prognose, wie hoch meine Pension sein wird
Nutzen Sie den Pensionsrechner der Arbeiterkammer oder den Online-Rechner der PVA.
Ich möchte einen Versicherungsdatenauszug
Der Versicherungsdatenauszug listet datumsbezogen Beschäftigungszeiten und alle anderen Versicherungszeiten auf wie z.B. Arbeitslosengeldbezug, Kindererziehung, Krankengeldbezug, Bundesheer/Zivildienst...
Fordern Sie dieses Dokument bei der Pensionsversicherungsanstalt an:
- persönlich: Gehen Sie zu einer der Landesstellen der PVA oder zu einem der Sprechtage.
- telefonisch: Rufen Sie die Hotline der PVA unter 05 03 03-87000 an.
- per Mail an eine der Landesstellen.
- elektronisch: Einsicht in „MeineSV“.
Ich möchte eine Aufstellung meiner Beitragsgrundlagen
Dieses Dokument listet die Beitragsgrundlagen auf, die Sie durch Beschäftigung erworben haben. Die Beitragsgrundlagen entsprechen dem Bruttolohn. Sonderzahlungen sind extra ausgewiesen.
Wenden Sie sich an die Pensionsversicherungsanstalt:
- persönlich: Gehen Sie zu einer der Landesstellen der PVA oder zu einem der Sprechtage
- telefonisch: Rufen Sie die Hotline der PVA unter 05 03 03-87000 an.
- per Mail an eine der Landesstellen.
- elektronisch: Einsicht in „MeineSV“.
Ich möchte die detaillierten Berechnungsgrundlagen zur Kontoerstgutschrift
Die Berechnungsgrundlagen stellen dar, wie Ausgangsbetrag, Vergleichsbetrag und schließlich Kontoerstgutschrift ermittelt wurden. Alle Berechnungsdetails wie Bemessungsgrundlagen, Prozentsätze und Beitragsgrundlagen sind ausgewiesen.
Wenden Sie sich an die Pensionsversicherungsanstalt:
- persönlich: Gehen Sie zu einer der Landesstellen der PVA oder zu einem der Sprechtage.
- telefonisch: Rufen Sie die Hotline der PVA unter 05 03 03-87000 an.
- per Mail an eine der Landesstellen
Ich möchte mich persönlich beraten lassen
Auf Basis der detaillierten Berechnungsgrundlagen wird erläutert, wie die Kontoerstgutschrift zustande gekommen ist.
Nutzen Sie den Service der PVA
- in einer der Landesstellen oder
- im Rahmen eines Sprechtages.
Ich möchte klarstellen, dass mir Beschäftigungszeiten fehlen oder falsch gemeldet worden sind
Sie können Ihre Beschäftigungszeiten anhand Ihres Versicherungsdatenauszuges überprüfen.
Wenn Beschäftigungszeiten nicht stimmen, müssen Sie das persönlich bei der zuständigen Servicestelle der Österreichischen Gesundheitskasse zu Protokoll geben.
Ich möchte klarstellen, dass sonstige Versicherungszeiten nicht stimmen
Mit sonstigen Versicherungszeiten sind z.B. Arbeitslosengeldbezug, Krankengeldbezug, Kindererziehungszeiten, Bundesheer oder Zivildienst gemeint. Es kann sein, dass diese Zeiten nicht oder falsch gemeldet sind.
Wenn sonstige Versicherungszeiten fehlen oder falsch sind, müssen Sie das persönlich bei der zuständigen Servicestelle der Österreichischen Gesundheitskasse zu Protokoll geben.
Ich möchte überprüfen lassen, ob meine Beitragsgrundlagen richtig gemeldet wurden
Ob Beitragsgrundlagen wie etwa der Bruttolohn korrekt gemeldet worden sind, kann anhand der Beitragsgrundlagenaufstellung überprüft werden.
Wenn Ihre Beitragsgrundlagen falsch gemeldet wurden, müssen Sie das persönlich bei der zuständigen Servicestelle der Österreichischen Gesundheitskasse zu Protokoll geben.
Ich möchte einen Bescheid darüber, dass meine Versicherungszeiten nicht stimmen
Bei Nicht- oder Falschmeldung von Versicherungszeiten sollte ein Feststellungsverfahren bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) durchgeführt werden, bevor Sie einen Bescheid anfordern.
Wenden Sie sich bitte an die zuständige Servicestelle der Österreichischen Gesundheitskasse – Sie müssen persönlich zu Protokoll geben, dass Sie einen Bescheid möchten.
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