FAQs Schließung des Unternehmens

Was bedeutet die Schließung des Unternehmens gem. § 25 IO für mein Arbeitsverhältnis?

Die gerichtlich angeordnete Schließung gem. § 25 IO beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch, eröffnet jedoch die Möglichkeit besonderer insolvenzrechtlicher Beendigungsmöglichkeiten.

Was sind die Beendigungsmöglichkeiten gem. § 25 IO?

  • Kündigung durch den/die InsolvenzverwalterIn gem. § 25 IO:
    der/die InsolvenzverwalterIn kann unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Kündigungsfristen kündigen, er/sie muss jedoch keine Kündigungstermine (z.B. Quartal, Monatsletzter…) beachten. Das Arbeitsverhältnis endet somit nach Ablauf der Kündigungsfrist. Für den Zeitraum bis zum „richtigen“ Kündigungstermin gebührt eine Kündigungsentschädigung; diese muss bei der IEF und bei Gericht angemeldet werden.
    Auch nach der Kündigung durch den/die InsolvenzverwalterIn besteht in vielen Fällen noch die Möglichkeit für die Erklärung eines berechtigten vorzeitigen Austritts gem. § 25 IO, allerdings nur innerhalb eines Monats ab dem Schließungsbeschluss.

  • berechtigter vorzeitiger Austritt des/der ArbeitnehmerIn gem. § 25 IO
    Der Austritt nach § 25 IO beendet das Dienstverhältnis mit dem Tag der Austrittserklärung; für die nicht eingehaltene Kündigungsfrist bis zum Kündigungstermin besteht ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung.

Unterschied

Austritt § 25 IO

Verwalterkündigung § 25 IO

Zeitraum

Zugang innerhalb eines Monats nach Schließung

Zugang innerhalb eines Monats nach Schließung

Arbeitspflicht bis zum Ende der Kündigungsfrist

NEIN (das Arbeitsverhältnis endet mit dem Austrittstag)

JA (das Arbeitsverhältnis endet erst mit Ablauf der Kündigungsfrist)

Neues Arbeitsverhältnis ab wann möglich?

ab dem Tag nach der Austrittserklärung

nach Ablauf der Kündigungsfrist

Anspruch auf Kündigungsentschädigung?

Kündigungsfrist ab Austritt bis zum Termin

ab Ende der Kündigungsfrist bis zum Termin

Anspruch auf Urlaubsersatzleistung?

JA

Anspruch auf Abfertigung Alt?

JA

AMS Meldung ab wann möglich?

ab dem Tag nach der Austrittserklärung

nach Ablauf der Kündigungsfrist

Versicherungszeiten

bis zum Kündigungstermin + daran anschließend für die Zeiten der Urlaubsersatzleistung

Achtung

ArbeitnehmerInnen, die erst nach der Insolvenzeröffnung eingetreten sind, haben KEIN Austrittsrecht.


Was passiert, wenn ich nicht austrete?

Der/die InsolvenzverwalterIn wird eine Kündigung gem. § 25 IO aussprechen. Ihr Dienstverhältnis endet dann erst mit dem letzten Tag der Kündigungsfrist, d.h. sie müssen bis zum Ende der Kündigungsfrist arbeitsbereit sein.

Sie haben während dieser Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und können kein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen. Wenn Sie eine Kündigung des/der InsolvenzverwalterIn erhalten haben, können Sie noch immer nach § 25 IO Ihren Austritt erklären – allerdings nur innerhalb eines Monats ab dem Schließungsbeschluss.

Tipp

Wollen Sie Ihr Arbeitsverhältnis im laufenden Insolvenzverfahren beenden, informieren Sie sich bitte vorab bei der Arbeiterkammer, damit Sie keine Ansprüche verlieren. 

 

Austrittsmöglichkeiten bei Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung

Behält Ihr/e ArbeitgeberIn die Eigenverwaltung im Sanierungsverfahren, kommen auch hier bei einer gerichtlichen Schließung die Austrittsmöglichkeiten gem. § 25 IO zur Anwendung:

  • der/die ArbeitgeberIn kann Kündigungen gem. § 25 IO für ArbeitnehmerInnen in einzuschränkenden Bereichen innerhalb eines Monats nach Verfahrenseröffnung aussprechen. Diese Kündigung bedarf allerdings der Zustimmung des/der InsolvenzverwalterIn.
  • Haben Sie eine solche Kündigung erhalten, haben Sie auch das Recht einen Austritt gem. § 25 IO zu erklären.

    Tipp

    Wollen Sie Ihr Arbeitsverhältnis im laufenden Insolvenzverfahren beenden, informieren Sie sich bitte vorab bei der Arbeiterkammer, damit Sie keine Ansprüche verlieren. 

Mein Arbeitsverhältnis wurde durch Austritt gem. § 25 IO beendet, kann ich mich gleich arbeitslos melden?

Ja! Sie können sich nach dem Tag Ihres Austritts gem. § 25 IO beim AMS arbeitslos melden. Das AMS bevorschusst das Arbeitslosengeld solange Sie noch kein Insolvenz-Entgelt erhalten haben.

Das bereits ausbezahlte Arbeitslosengeld wird dann mit Ihren offenen Ansprüchen gegenüber der IEF gegengerechnet.

Welche Ansprüche habe ich bei einer Beendigung aufgrund einer Schließung gem. § 25 IO?

Kommt es zur Beendigung gem. § 25 IO, können folgende Beendigungsansprüche bestehen:

  • Kündigungsentschädigung: Abgeltung der gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Kündigungsfrist in Geld für jene AN, die den berechtigten Austritt gem. § 25 IO erklären.

  • Kündigungsentschädigung: Abgeltung des Zeitraums nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum Kündigungstermin (z.B. bis zum Ende Arbeitswoche bei Arbeitern, bei Angestellten bis zum 15., Monatsletzten, Quartalsende oder bis zum Ende der vertraglichen Kündigungsfrist) für jene AN, die aufgrund der Unternehmensschließung den Austritt erklären oder aufgrund der Unternehmensschließung vom IV gekündigt werden.

    Achtung

    Die ersten 3 Monate der Kündigungsentschädigung sind ein unbedingter Anspruch, der mit einem allfällig neuen Einkommen nicht gegengerechnet wird, demgegenüber wird der Anspruch auf Kündigungsentschädigung ab dem 4. Monat mit einem neuen Einkommen gegengerechnet.



  • Beziehen Sie Arbeitslosengeld während der Zeit der Urlaubsersatzleistung und/oder der Kündigungsentschädigung, dann wird dieses vom AMS direkt mit der IEF rückverrechnet; dies scheint dann auch im Bescheid der IEF auf.

  • Urlaubsersatzleistung: anteilsmäßige Abgeltung für den noch offenen Urlaubsanspruch. Im Zeitraum der Urlaubsersatzleistung sind Sie vollversichert. Sollten Sie Arbeitslosengeld beziehen, so wird dieses rückverrechnet.
     
  • Abfertigung alt (sofern Sie vor dem 1.1.2003 eingetreten sind): die Abfertigung wird mit 6% versteuert. Insolvenz-Entgelt erhaltenSie für die Abfertigung bis zu einer Bruttomonatsbasis von € 5.670,00 (im Jahr 2022). Haben Sie eine höhere Monatsbasis, erhalten Sie Insolvenz-Entgelt darüber hinaus nur mehr zur Hälfte. Dieser Betrag wird mit der Anzahl der Monatsentgelt vervielfacht. Nicht gedeckt sind leider freiwillige Abfertigungen.

  • ZA-Guthaben: je nach den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen

Ich bin kurz vor meinem 45. Geburtstag, wann soll ich mich arbeitslos melden?

Halten Sie vor der Meldung beim AMS unbedingt Rücksprache mit der Arbeiterkammer!

Ihre Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld wird ab der Überschreitung des 45. Lebensjahres „eingefroren“ , d.h. sollten Sie nach der Insolvenz eine schlechter bezahlte Vollzeitstelle bzw. Teilzeitstelle antreten und dann wieder arbeitslos werden, wird für die Berechnung des Arbeitslosgengeldes Ihre frühere, besser bezahlte Anstellung herangezogen.

Muss ich mich gleich beim AMS melden? Wie lange bin ich noch versichert?

Nein, wenn Sie keine akute finanzielle Unterstützung benötigen, müssen Sie sich nicht gleich beim AMS melden. Ihre Versicherung läuft weiter bis zum Ende der Kündigungsentschädigung zuzüglich der Tage, die als Urlaubsersatzleistung abgegolten werden.

Tipp

Bitte melden Sie sich spätestens vor Ablauf Ihrer Pflichtversicherung beim AMS, um eine Weiterversicherung zu gewährleisten.

Hat jeder Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Infos dazu finden Sie hier

Wie lange habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Infos dazu finden Sie hier

Ich bin GrenzgängerIn – wo muss ich mein Arbeitslosgengeld beantragen?

Wenn GrenzgängerInnen arbeitslos werden, haben sie nicht im Beschäftigungsland (Österreich), sondern allenfalls in ihrem Wohnsitzstaat Anspruch auf Arbeitslosengeld. 

Warum ist der von der IEF-Service GmbH ausbezahlte Nettobetrag mit der Abrechnung des/der ArbeitgeberIn nicht identisch?

Das Insolvenzentgelt wird im Gegensatz zu Ihrer gewohnten Lohn-u. Gehaltsabrechnung vorerst unabhängig von Ihrem Verdienst mit einem (vorläufigen, pauschalen) effektiven Steuersatz von 12 % versteuert.

Die endgültige Besteuerung erfolgt erst nach Auszahlung des Insolvenzentgelts gemeinsam mit Ihren übrigen Einkünften im Kalenderjahr im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung (Pflichtveranlagung). Es kann so zu Steuernachzahlungen bzw. Steuerrückzahlungen kommen.

Tipp

Damit Sie eine Steuernachzahlung nicht unvorbereitet trifft, legen Sie nach Erhalt des Geldes einen entsprechenden Betrag beiseite!


Warum wird ein Teil meiner Ansprüche an das AMS ausbezahlt?

Für die Zeit der Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung besteht die Möglichkeit Arbeitslosengeld als Vorschuss zu erhalten. Die IEF zieht den Vorschuss nach Angaben des AMS automatisch bei Auszahlung des Insolvenzentgelts ab.

Das Arbeitslosengeld beginnt erst im Anschluss an die Ansprüche auf Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung zu laufen.

Der Vorschuss verkürzt jedoch nicht die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes!

Meine KollegInnen erhalten für einen längeren Zeitraum Kündigungsentschädigung, warum?

Dies kann unterschiedliche Ursachen haben:

  • arbeitsrechtliche Stellung: ArbeiterIn und Angestellte/r haben unterschiedliche Kündigungsfristen
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit:
    auch die Dauer der Beschäftigung im Unternehmen kann Auswirkungen auf die Länge der Kündigungsfristen und somit auf die Höhe der Kündigungsentschädigung haben.
  • Einzelvereinbarungen:
    durch Einzelvereinbarungen in Dienstverträgen können andere als die gesetzlich vorgegebenen Kündigungsfristen - und Termine vereinbart worden sein.

Was ist eine Quotenforderung?

Eine Quotenforderung ist eine anteilsmäßige Bezahlung Ihres Anspruches.

Für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht gem. IESG gesichert sind, aber von der Insolvenzverwaltung anerkannt wurden, kann es nach Abschluss des Insolvenzverfahrens zu einer Quotenauszahlung kommen.

Werden auch freiwillige Abfertigungen von der IEF bezahlt?

NEIN! 

Wer muss mir für den Fall der Beendigung meines Dienstverhältnisses in der Insolvenz die Beendigungs-Papiere (Abmeldung bei der ÖGK, Arbeitsbescheinigung, Dienstzeugnis, L16 etc.) ausstellen?

Auch dazu ist der/die InsolvenzverwalterIn verpflichtet.

Kontakt

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Arbeits- und Sozialrecht 

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Telefon: +43 5 7171 22000

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