Unterstützung für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung
Für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten, Behinderungen oder anderem Unterstützungsbedarf gibt es verschiedene Hilfen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf. Dazu gehören Jugendcoaching, verlängerte Lehre oder Teilqualifikation sowie Berufsausbildungsassistenz und Arbeitsassistenz.
Gebärdensprache
Das Gebärdensprachvideo des ServiceCenter ÖGS.barrierefrei erklärt die wichtigsten Informationen zu diesem Thema.
Wie hilft das Jugendcoaching?
Das Jugendcoaching unterstützt Jugendliche dabei, herauszufinden, welcher Bildungs- oder Berufsweg zu ihren Fähigkeiten und Interessen passt. Die Jugendcoaches beraten, begleiten und helfen dabei, die nächsten Schritte zu planen.
Das Angebot richtet sich insbesondere an:
- Jugendliche bis 18 Jahre, die der Ausbildungspflicht unterliegen
- Jugendliche bis 19 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen
- Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Behinderungen oder sozial-emotionalen Beeinträchtigungen bis zum 25. Geburtstag
Das Jugendcoaching ist kostenlos. Ein Erstkontakt ist zum Beispiel in der Schule oder bei einer Beratungsstelle möglich.
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Was ist eine verlängerte Lehre oder Teilqualifikation?
Wenn eine reguläre Lehre nicht möglich ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Lehre mit verlängerter Lehrzeit oder eine Teilqualifikation infrage kommen.
Bei der verlängerten Lehre bleibt das Ziel der vollständige Lehrabschluss. Die Lehrzeit kann um höchstens ein Jahr, in Ausnahmefällen um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Bei einer Teilqualifikation werden bestimmte Teile eines Lehrberufs erlernt. Die Ausbildungsinhalte werden individuell festgelegt und können um Kenntnisse aus anderen Lehrberufen ergänzt werden. Die Ausbildung dauert zwischen einem und drei Jahren.
Wer kann eine verlängerte Lehre oder Teilqualifikation machen?
Voraussetzung ist, dass das AMS die betreffende Person nicht in eine reguläre Lehre vermitteln konnte. Zusätzlich muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Am Ende der Pflichtschule bestand sonderpädagogischer Förderbedarf und es wurde zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet.
- Es gibt keinen Abschluss oder einen negativen Abschluss einer Hauptschule oder Neuen Mittelschule.
- Es liegt eine Behinderung im Sinn des Behinderteneinstellungsgesetzes oder eines Landesbehindertengesetzes vor.
- Eine vom AMS oder Sozialministeriumservice beauftragte Beratung, Betreuung oder Orientierung ergibt aufgrund einer fachlichen Beurteilung, dass ein regulärer Lehrvertrag aus persönlichen Gründen nicht möglich ist.
Wer unterstützt während der Ausbildung?
Eine verlängerte Lehre oder Teilqualifikation wird von der Berufsausbildungsassistenz (BAS) begleitet.
Die Berufsausbildungsassistent unterstützen unter anderem:
- beim Abschluss des Lehr- oder Ausbildungsvertrags
- bei Fragen oder Problemen im Ausbildungsbetrieb
- in der Berufsschule
- beim Lernen
- bei der Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung beziehungsweise die Abschlussprüfung der Teilqualifikation
Sie arbeiten dabei mit den Jugendlichen, dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule zusammen.
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Kann der Ausbildungsbetrieb eine AMS-Förderung bekommen?
Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen können für bestimmte Lehrlinge eine AMS-Förderung der Lehrausbildung erhalten. Gefördert werden können unter anderem Lehrlinge, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, sowie Personen in einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation.
Wichtig: Der Betrieb oder die Ausbildungseinrichtung muss die Förderung vor Beginn des Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses beantragen. Die Voraussetzungen und die Höhe der Förderung können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
Bei einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation kann die Förderung grundsätzlich für die gesamte Lehrzeit gewährt werden.
Informationen zur Lehrstellenförderung beim AMS
Wie hilft die Arbeitsassistenz?
Die Arbeitsassistenz unterstützt bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz und kann auch helfen, einen bestehenden Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz zu sichern.
Das Angebot richtet sich unter anderem an Jugendliche ab dem 9. Schuljahr bis zum 25. Geburtstag mit Unterstützungsbedarf, sozial-emotionalen Beeinträchtigungen oder Behinderungen.
In Wien gibt es auch spezielle Angebote der Jugendarbeitsassistenz.
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