Reisezeit außerhalb der Arbeitszeit

Reisezeit ist grundsätzlich auch Arbeitszeit. Es wird zwischen aktiven und passiven Reisezeiten unterschieden:

  • Aktive Reisezeiten, in denen eine Arbeitsleistung erbracht wird, sind ent­gelt­pflichtige Arbeitszeit. Beispiel: Das Lenken eines Kraftfahrzeuges.

  • Bei passiver Reisezeit kann jedoch eine geringere Entlohnung vereinbart werden. Beispiel: Reisen im Schlafwagen

Wichtig!

Sehr oft enthalten Kollektivverträge Regelungen über die Bezahlung von Reisezeiten.

Reisebewegung während Wochenend- und Feier­tagsruhe

Wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers vorübergehend seinen Dienstort (Arbeitsstätte) verlässt, um an anderen Orten zu arbeiten, ist eine Reise­be­wegung (passive Reisezeit) während der Wochenend- und Feier­tags­ruhe zulässig. Und zwar, wenn dies zur Erreichung des Reiseziels notwendig oder im Interesse des Arbeitnehmers gelegen ist.

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Arbeits- und Sozialrecht 

Mo - Fr: 8 - 16 Uhr

Telefon: +43 5 7171 22000

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