Unterrichtszeiten in der Berufsschule
Während der Lehre besuchen Lehrlinge neben der Ausbildung im Betrieb auch die Berufsschule. Für den Berufsschulbesuch gelten klare gesetzliche Regelungen.
Freistellung und Entgelt
Für den Besuch der Berufsschule müssen Lehrlinge von der Arbeit freigestellt werden. Das Lehrlingseinkommen wird während der Unterrichtszeit weiterbezahlt.
Anrechnung auf die Arbeitszeit
Die Unterrichtszeit wird auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet. Dazu zählen auch die Pausen, nicht jedoch die Mittagspause.
Beschäftigung nach dem Unterricht
- Mindestens 8 Unterrichtsstunden: Eine Beschäftigung im Betrieb am selben Tag ist nicht zulässig.
- Weniger als 8 Unterrichtsstunden: Eine Beschäftigung ist nur zulässig, wenn Unterrichtszeit, notwendige Wegzeit zwischen Schule und Betrieb sowie die Arbeitszeit im Betrieb zusammen die gesetzliche Arbeitszeit nicht überschreiten.
Lehrgangs- und saisonmäßige Berufsschule
Besuchen Lehrlinge eine lehrgangsmäßige oder saisonmäßige Berufsschule, dürfen sie während des Lehrgangs oder der Schulzeit nicht im Betrieb beschäftigt werden.
Unterrichtsfreie Tage
Fallen ganze Schultage oder Schulwochen aus – etwa wegen Semesterferien oder schulautonomer Tage –, besteht grundsätzlich die Pflicht, im Betrieb zu arbeiten.
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