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© Lukas Beck

Lehrverhältnis und Lehrvertrag

Ein Lehrverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis mit Ausbildungscharakter. Grundlage dafür ist der Lehrvertrag. Hier erfahren Sie, was ein Lehrverhältnis ausmacht, was im Lehrvertrag geregelt wird und welche Pflichten der Lehrbetrieb hat.

Was ist ein Lehrverhältnis?

Ein Lehrverhältnis beginnt, wenn

  • ein Lehrvertrag abgeschlossen wird,
  • der Lehrling die Arbeit im Lehrbetrieb aufnimmt und
  • die fachliche Ausbildung beginnt.

Das Lehrverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis. Es wird für die Dauer der im jeweiligen Lehrberuf vorgesehenen Lehrzeit abgeschlossen. Je nach Lehrberuf beträgt diese 2 bis 4 Jahre.

Für Lehrlinge gelten grundsätzlich die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Das Berufsausbildungsgesetz (BAG) enthält jedoch besondere Regelungen, die speziell für Lehrverhältnisse gelten.

Lehrvertrag

Der Lehrvertrag ist die rechtliche Grundlage des Lehrverhältnisses. Er regelt neben dem Arbeitsverhältnis auch die Ausbildung des Lehrlings.

Der Lehrvertrag muss

  • schriftlich und in vierfacher Ausfertigung abgeschlossen werden,
  • von der oder dem Lehrberechtigten und vom Lehrling unterschrieben werden und
  • bei Lehrlingen unter 18 Jahren zusätzlich von der gesetzlichen Vertretung unterschrieben werden.

Der Lehrling erhält eine Ausfertigung des Lehrvertrags.

Pflichten des Lehrbetriebs

Der Lehrbetrieb muss den Lehrling

  • vor Beginn des Lehrverhältnisses bei der Sozialversicherung anmelden und
  • innerhalb von 2 Wochen nach Beginn des Lehrverhältnisses bei der zuständigen Berufsschule anmelden.

Wichtig

Die oder der Lehrberechtigte muss den Lehrvertrag innerhalb von 3 Wochen nach Beginn des Lehrverhältnisses bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer zur Eintragung anmelden.

Der Lehrling muss über die Anmeldung informiert werden und erhält ein Exemplar des Lehrvertrags.

 

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