Monatliche Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung
Arbeitnehmer:innen müssen zusammen mit dem monatlichen Entgelt auch eine monatliche Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung erhalten, in der die genaue Zusammensetzung des Entgelts aufgelistet ist. Die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung kann auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
Wichtig!
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
- Bruttobezüge
- Beitragsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge
- Pflichtbeiträge für die Sozialversicherung
- Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer
- Lohnsteuer
- Bei der Abfertigung neu muss zusätzlich die Bemessungsgrundlage und der geleistete Beitrag an die betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgekasse ausgewiesen sein.
- Die Höhe des berücksichtigten Familienbonus Plus (FB+)
Jahreslohnzettel (L16)
Der:die Arbeitgeber:in ist verpflichtet bis Ende Februar (auf elektronischem Wege, sonst bis Ende Jänner) einen Jahreslohnzettel für das vorangegangene Kalenderjahr für alle Arbeitnehmer:innen an das Finanzamt Österreich zu übermitteln.
Auf dem Jahreslohnzettel ist unter anderem Folgendes anzuführen:
- Name, Sozialversicherungsnummer und Wohnsitz der:des Beschäftigten
- die Summe der im abgelaufenen Kalenderjahr ausbezahlten Löhne und Gehälter inklusive Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und Sachbezüge
- falls von dem:der Arbeitgeber:in Gewerkschaftsbeiträge einbehalten wurden, die Höhe der einbehaltenen Gewerkschaftsbeiträge
- falls der Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigt wurde, die Sozialversicherungsnummer des Partners:der Partnerin
- die Anzahl der Kinder, falls der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt wurde
- Anzahl der Kinder, für die ein Familienbonus Plus berücksichtigt wurde - außerdem deren Namen, Versicherungsnummern, Geburtsdaten und Wohnsitzstaat, sowie die Monate und die Höhe des berücksichtigten Familienbonus Plus
- falls bei verheirateten oder in eingetragender Partnerschaft lebenden Pensionist:innen der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag berücksichtigt wurde: die Versicherungsnummer des Partners:der Partnerin
- ein eventuell berücksichtigter Freibetrag laut Freibetragsbescheid.
- falls berücksichtigt: Pendlerpauschale und Pendlereuro
- die Monate, in denen ein Firmenfahrzeug auch privat genutzt werden konnte oder ein Werkverkehr bzw. Jobticket genutzt wurde oder die Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel bezahlt wurden.
- falls Kosten einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber übernommen wurden, auch die Höhe der übernommenen Kosten.
- Anzahl der Tage, an denen ausschließlich Telearbeit geleistet wurde (z.B. im Homeoffice) und ein allfällig bezahltes Telearbeits-Pauschale (bis 2024: Homeoffice-Pauschale).
Zur eindeutigen Zuordnung eines Lohnzettels ist die Steuernummer des Betriebs auf der Ausfertigung des Lohnzettels, der der Finanzverwaltung übermittelt wird, anzuführen.
Arbeitnehmer:innen haben auf Verlangen ein Recht auf eine Kopie des Jahreslohnzettels. Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses ist den Arbeitnehmer:innen auf alle Fälle ein Jahreslohnzettel auszuhändigen. Der Jahreslohnzettel muss spätestens Ende Februar des Folgejahres beim Finanzamt gemeldet werden, egal ob während oder mit Ende des Jahres das Dienstverhältnis beendet wurde.
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