Schutzklausel für Pensionen mit Stichtag 2025
Wegen der hohen Inflation der letzten Jahre gibt es auch für 2025 eine "Schutzklausel". Sie schützt Neu-Pensionist:innen vor Pensionsverlusten.
Um die Kaufkraft der Pensionen zu erhalten, werden diese jährlich inflationsangepasst. In der Vergangenheit wurde oft in Pensionsanpassungen eingegriffen. Dies betrifft einerseits die erste Pensionsanpassung und andererseits die Pensionsanpassung selbst.
Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung werden gemäß § 108h ASVG jährlich mit dem Anpassungsfaktor erhöht und damit inflationsangepasst. Dies erfolgt im Jänner jedes Jahres.
Der Anpassungsfaktor bestimmt sich nach der durchschnittlichen Erhöhung der Verbrauchpreise (VPI 2000) in zwölf Kalendermonaten bis inklusive des Julis des Jahres, das dem Anpassungsjahr vorangeht. Dazu wird der Durchschnitt der für den Berechnungszeitraum von der Statistik Austria veröffentlichten Jahresinflationsraten gebildet.
Regelmäßig greift der Gesetzgeber jedoch in die beschriebene Pensionsanpassung des Dauerrechts ein und bestimmt eine davon abweichende Regelung. Oft erfolgen Pensionsanpassungen in weiterer Folge sozial gestaffelt, indem höhere Pensionen geringer angepasst werden.
Was gilt 2026?
Die Pensionsanpassung im Jänner 2026 ergibt sich demnach aus der durchschnittlichen Inflation von Juli 2024 bis Juli 2025. Sie würde daher grundsätzlich 2,7% betragen. Der Gesetzgeber hat für die Anpassung 2026 aber eine soziale Staffelung beschlossen:
Die erste Pensionsanpassung erfolgt anders als die restlichen Anpassungen. Seit einem Pensionsantritt 2025 beträgt die erste Pensionsanpassung für alle – unabhängig vom Stichtag - nur die Hälfte des jeweiligen Anpassungsfaktors.
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