Schutzklausel für Pensionen mit Stichtag 2025
Wegen der hohen Inflation der letzten Jahre gibt es auch für 2025 eine "Schutzklausel". Sie schützt Neu-Pensionist:innen vor Pensionsverlusten.
Die AK hat es lange gefordert. Im Frühjahr 2023 hat die Regierung die umstrittene anteilige Pensionsanpassung (Aliquotierung) bei der ersten Pensionsanpassung bei einem Pensionsantritt im Jahr 2023 und 2024 ausgesetzt.
Die anteilige Pensionsanpassung (Aliquotierung) war für die Pensionsanpassung 2024 und 2025 ausgesetzt. Wer 2023 in Pension gegangen ist, hat ab Jänner 2024 die volle Pensionsanpassung erhalten. Egal, ob die Pension im Jänner oder im Dezember 2023 angetreten wurde.
Auch wer 2024 die Pension angetreten ist, hat im Jahr 2025 die volle Pensionsanpassung, unabhängig vom Monat des Pensionsantritts, erhalten. 200.000 Neupensionisti:nnen der Jahre 2023 und 2024 haben damit endlich Rechtssicherheit.
Ab einem Pensionsantritt 2025 beträgt die erste Pensionsanpassung für alle – unabhängig vom Stichtag - nur die Hälfte des jeweiligen Anpassungsfaktors.
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