Muster zur Pensionsanpassung 2023
Die AK hat es lange gefordert. Jetzt hat die Regierung die umstrittene anteilige Pensionsanpassung (Aliquotierung) für die nächsten zwei Jahre ausgesetzt.
Die anteilige Pensionsanpassung (Aliquotierung) wird für die Jahre 2024 und 2025 ausgesetzt. Wer 2023 in Pension geht oder schon gegangen ist, erhält ab Jänner 2024 die volle Pensionsanpassung, egal, ob die Pension im Jänner oder im Dezember 2023 beginnt.
Auch wer 2024 die Pension antritt, bekommt im Jahr 2025 die volle Pensionsanpassung, unabhängig vom Monat des Pensionsantritts. 200.000 Neupensionistinnen und Neupensionisten der Jahre 2023 und 2024 haben damit endlich Rechtssicherheit.
Wer plant, 2023 oder 2024 in Pension zu gehen: Die Regierung hebt für sie die anteilige Anpassung der Pensionen an die Inflation (Aliquotierung) auf. Damit gibt es für alle, die in diesen beiden Jahren in Pension gehen, die volle Pensionsanpassung.
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