Feiertagsruhe
An gesetzlichen Feiertagen haben Sie ein Recht auf Ruhezeit. Wer zusätzliche Feiertage frei bekommt und was gilt, wenn Sie trotzdem arbeiten müssen.
Donnerstag oder Dienstag ist arbeitsfrei - ein langes Wochenende bietet sich an! Der Tag zwischen dem tatsächlichen Wochenende und dem Feiertag ist allgemein als "Fenstertag" bekannt und muss eingearbeitet werden, sofern Sie keinen Urlaubstag dazu verbrauchen. Die Kriterien dafür sind im Arbeitszeit-Gesetz geregelt.
Die Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer zu leisten hätte, aber wegen Krankenstands oder Urlaub nicht erbringt, sind als erbracht gut zu schreiben.
Befindet sich der Arbeitnehmer am Fenstertag im Krankenstand oder im Urlaub, steht kein besonderer Ersatz zu.
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