Fenster- oder Zwickeltage frei nehmen

Donnerstag oder Dienstag ist arbeitsfrei - ein langes Wochenende bietet sich an! Der Tag zwischen dem tatsächlichen Wochenende und dem Feiertag ist allgemein als "Fenstertag" bekannt und muss eingearbeitet werden, sofern Sie keinen Urlaubstag dazu verbrauchen. Die Kriterien dafür sind im Arbeitszeit-Gesetz geregelt.

Einarbeiten des Fenstertages 

  • Die Normalarbeitszeit des ausfallenden Werktages kann auf 13 zusammenhängende Wochen (= Einarbeitungszeitraum) verteilt werden. Diese 13 Wochen müssen auch die Woche des Ausfalltages beinhalten. In diesem Fall darf die tägliche Normalarbeitszeit in den 13 Wochen zehn Stunden nicht übersteigen
  • Der Kollektivvertrag kann den Einarbeitungszeitraum verlängern. In diesem Fall darf die tägliche Normalarbeitszeit im Einarbeitungszeitraum neun Stunden nicht übersteigen. 

Krankenstand und Urlaub

Die Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer zu leisten hätte, aber wegen Krankenstands oder Urlaub nicht erbringt, sind als erbracht gut zu schreiben.

Befindet sich der Arbeitnehmer am Fenstertag im Krankenstand oder im Urlaub, steht kein besonderer Ersatz zu.

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Arbeits- und Sozialrecht 

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Telefon: +43 5 7171 22000

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