Die 10 häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht
Wer seine Rechte nicht kennt, zahlt im Streitfall oft drauf. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie nach, bevor Sie etwas unterschreiben: bei Ihrem Betriebsrat, Ihrer Gewerkschaft oder der AK.
Die 10 häufigsten Fallen für ArbeitnehmerInnen und wie Sie diese vermeiden können:
1. Ich kann im Krankenstand nicht gekündigt werden.
Eine Kündigung im Krankenstand ist möglich. Aber der Arbeitgeber muss auch hier Fristen und Termine einhalten. Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleibt aber bestehen. Gehen Sie im Krankenstand nicht auf eine einvernehmliche Lösung ein. Sie könnten bares Geld verlieren.
2. Im Krankenstand brauche ich die ersten drei Tage keine Bestätigung vom Arzt.
Doch, wenn der Arbeitgeber darauf besteht, müssen Sie eine Bestätigung des Krankenstandes durch Ihren Arzt schon ab dem 1. Tag vorlegen.
3. Über meinen Urlaub darf der Chef allein bestimmen.
Nein, der Urlaub muss zwischen Ihrem Chef und Ihnen einvernehmlich vereinbart werden.
4. Überstunden muss man machen.
Sie können Überstunden ablehnen, wenn Sie wichtige persönliche Gründe haben, etwa, wenn Sie Kinder betreuen müssen.
5. Unfaire Klauseln im Arbeitsvertrag gelten nicht, auch wenn ich sie unterschrieben habe.
Was Sie unterschreiben, gilt leider doch, solange es nicht dem Gesetz widerspricht – und sei es auch noch so unfair. Viele ArbeitnehmerInnen unterschreiben auch nachteilige Bestimmungen in einem Vertrag, weil sie unbedingt die Stelle bekommen wollen. Der Inhalt des Vertrages begleitet sie aber durch das ganze Arbeitsverhältnis.
6. Bei einer einvernehmlichen Lösung gelten die üblichen Regeln einer Kündigung.
Bei einer „Einvernehmlichen“ gibt es keine Fristen und Termine, das Dienstverhältnis endet zu dem Zeitpunkt, den Sie vereinbart haben. Einmal unterschrieben, kann eine „Einvernehmliche“ nicht mehr zurück genommen werden.
7. Die Kündigung muss mir der Chef immer schriftlich mitteilen.
Eine Kündigung gilt auch, wenn sie mündlich oder per Boten ausgesprochen wird. Ab dann laufen auch Ihre Fristen, um gegen die Kündigung vorzugehen.
8. Ich kann ohne vorherige Abmahnung nicht entlassen werden.
Nur bei bestimmten Entlassungsgründen muss der Chef vorher abmahnen, etwa wenn Sie zu spät zur Arbeit kommen.
9. Als Mensch mit Behinderung habe ich mehr Urlaub.
Nicht automatisch. Es gibt aber einige Kollektivverträge oder auch Betriebsvereinbarungen, die Menschen mit Behinderung mehr Urlaub gewähren.
10. Das Dienstzeugnis gibt es automatisch.
Sie haben ein Recht auf ein Dienstzeugnis. Aber Sie müssen es verlangen und bekommen es nicht automatisch.
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