UEFA Women’s EURO 2025 in der Schweiz
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24.6.2025

Frauen-EM im Büro: Was erlaubt ist

Die Fußball-Europameisterschaft der Frauen vom 2. bis 27. Juli in der Schweiz wird auch viele Österreicher:innen packen. Kaum ein Betrieb in dem die Women's EURO 2025 nicht Gesprächsthema ist. Doch dürfen Arbeitnehmer:innen im Betrieb ihrer Lieblingsmannschaft vorm Bildschirm die Daumen drücken?

Fernsehen im Betrieb

Wenn der TV-Konsum im Betrieb gestattet ist, dürfen Arbeitnehmer:innen auch die Fußball-EM nebenbei laufen lassen, sofern die Arbeitsleistung nicht darunter leidet. Folgen Arbeitnehmer:innen den Spielen jedoch hinter dem Rücken ihres Chefs per TV oder Internet-Stream und erbringen Sie deshalb Ihre Arbeitsleistung nicht, kann dies zur Gefahr für den Arbeitsplatz werden. 

„Schauen Sie die Women's EURO daher nicht heimlich im Büro und sprechen Sie sich jedenfalls mit ihrem Chef ab", raten die AK-Expert:innen. Wenn Ihr:e Chef:in Fernsehen oder Streamen nicht ausdrücklich erlaubt, schauen Sie sich die Matches lieber zu Hause nach der Arbeit an.

Radio hören und Internet

Gestattet der:die Chef:in den Radiokonsum während der Dienstzeit, dürfen Dienstnehmer:innen auch während der EM die Spiele im Radio mitverfolgen – sofern sie ihre Arbeitsleistung weiterhin erbringen. Ist die Privatnutzung des Internets erlaubt, so dürfen Arbeitnehmer:innen die Ergebnisse der EM-Spiele auch online abrufen.

Urlaub nehmen

Wer sich für die Women's EURO 2025 Urlaub nehmen will, muss dies mit dem:der Chef:in vereinbaren. Dabei muss auf die Erholungsmöglichkeiten des:der Arbeitnehmer:in und die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht genommen werden. Der:die Chef:in kann Urlaubstermine nicht einseitig aufzwingen. Andererseits dürfen Arbeitnehmer:innen einen Urlaub auch nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern.

Ein Bier zur EM?

Für die Fußball-EM der Frauen gibt es beim Alkoholkonsum keine Ausnahmen gegenüber geltenden Vereinbarungen. Gibt es ein Alkoholverbot im Betrieb, dann muss man sich auch während der Fußball-EM daran halten. Oft ist der Umgang mit Alkohol im Betrieb in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Der:die Arbeitgeber:in kann aber auch mittels Weisung den Konsum von Alkohol während der Dienstzeit untersagen.

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