Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen

Für Personen, die im Ausland eine Berufsausbildung abgeschlossen haben sieht das Berufsausbildungsgesetz die Möglichkeit der Anerkennung ausländischer Prüfungszeugnisse vor.

Spezielle Berufsbildungsabkommen beziehungsweise Verordnungen, die die Anerkennung von Prüfungszeugnissen ohne weitere Prüfung als gleichwertig regeln, gibt es mit Deutschland, Ungarn und Südtirol. In allen anderen Fällen ist die Gleichhaltung ausländischer Prüfungszeugnisse individuell nach Antragstellung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu prüfen.

Voraussetzung

Voraussetzung für die Gleichhaltung einer im Ausland absolvierten Berufsausbildung beziehungsweise abgelegten Prüfung ist die Gleichwertigkeit dieser Ausbildung mit dem entsprechenden österreichischen Lehrberuf.

Mehr Infos unter: https://www.bmaw.gv.at

Antragstellung

Der Antrag auf Gleichhaltung ist einzubringen beim:

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefon: Bürgerservice (+43) 1 711 00-805555


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