Jobsuche im Ausland
Sie suchen einen Job und wollen sich dafür auch in anderen Staaten umschauen? Kein Problem - Sie können die Leistungen aus der österreichischen Arbeitslosenversicherung auch eine Weile „mitnehmen“.
Das gilt bei Jobsuche im EU-Ausland:
- Die österreichische Leistung kann für maximal drei Monate „mitgenommen“ werden.
- Voraussetzung: Es muss eine vierwöchige Vormerkung beim Arbeitsmarktservice vorliegen und
- Sie müssen bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater einen Antrag auf Mitnahme Ihres Leistungsanspruches vor Antritt des Auslandsaufenthaltes stellen.
Das gilt bei Jobsuche außerhalb der EU:
- Sie müssen beim Arbeitsmarktservice einen „Antrag auf Nachsicht vom Ruhen“ stellen.
- Dieser Antrag auf Nachsicht kann auch noch nach dem Auslandsaufenthalt gestellt werden.
- Nachsicht kann für maximal 3 Monate gewährt werden.
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