Nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension
Wer bis zum 31.12.2021 540 Beitragsmonate (45 Beitragsjahre) der Pflichtversicherung aus Erwerbstätigkeit, kurz "45 Arbeitsjahre", erworben hat, kann auch noch nach dem Jahr 2021 früher als zum Regelpensionsalter (für Männer ab 65 und Frauen ab 60) ohne Abschläge in Pension gehen.
Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema für Sie zusammengefasst.
Wen betrifft die Regelung zur Abschlagsfreiheit?
Achtung
Welche Pensionsarten sind von der Abschlagsfreiheit erfasst?
- die Langzeitversichertenregelung ("Hacklerregelung") ab 62 Jahren
- die Schwerarbeitspension ab 60 Jahren und
- die Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension.
Wie hoch sind die Abschläge bei diesen Pensionsarten?
- Bei der Langzeitversichertenreglung ("Hacklerregelung") ab 62 beträgt der Abschlag 4,2 % pro Jahr. Für die 3 Jahre zwischen 62 und 65 ergeben sich also 12,6 %.
- Bei der Schwerarbeitspension ab 60 beträgt der Abschlag 1,8% pro Jahr. Für die 5 Jahre zwischen 60 und 65 sind das 9 %.
- Bei der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension beträgt der Abschlag pro Jahr 4,2 %, jedoch höchstens 13,8 %.
Was gilt, wenn zum 31.12.2021 weniger als 45 Arbeitsjahre vorliegen?
Achtung
Zählen ausschließlich Arbeitsjahre?
Auf die 45 Beitragsjahre (540 Beitragsmonate) der Pflichtversicherung aus Erwerbstätigkeit werden bis zu 5 Jahre (60 Monate) der Kindererziehung angerechnet.
Andere Versicherungszeiten zählen nicht für die Abschlagsfreiheit - beispielsweise Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes, des Bezuges von Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe sowie nachgekaufte Schul- und Studienzeiten. Auch Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung mit Selbstversicherung werden nicht angerechnet.
Kann ich durch die Abschlagsfreiheit früher als bisher in Pension gehen?
Nein. Die Anspruchsvoraussetzungen für die jeweilige Pensionsart bleiben unberührt. Es geht ausschließlich um den Abschlag.
BEISPIEL
Bringt die Regelung auch Frauen einen Vorteil?
Gilt die Abschlagsfreiheit auch für Beamt:innen?
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