Befreiung von der Rezeptgebühr
Krank sein kostet Geld. Für jedes in der Apotheke eingelöste Rezept müssen Sie die Rezeptgebühr von 7,10 Euro zahlen. Aber eine Befreiung von der Rezeptgebühr ist in gewissen Fällen möglich.
Automatisch und ohne Antrag befreit sind:
- Bezieher:innen einer Ausgleichszulage zur Pension
- Bezieher:innen von Sozialunterstützung, wenn sie durch diese krankenversichert (und nicht etwa bei Angehörigen mitversichert) sind
- Personen, die an einer anzeigepflichtigen, übertragbaren Krankheit leiden
- Zivildiener und Teilnehmer:innen des Freiwilligen Sozialjahres
- Asylwerber:innen in der Grundversorgung
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