Lehrlingseinkommen
Als Lehrling haben Sie Anspruch auf ein Lehrlingseinkommen. Wie hoch es ist, regelt in der Regel der Kollektivvertrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Höhe des Lehrlingseinkommens ist meist im Kollektivvertrag festgelegt.
- Das Lehrlingseinkommen steigt mit jedem Lehrjahr.
- Es wird in der Regel monatlich ausbezahlt.
- Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration richten sich grundsätzlich nach dem Kollektivvertrag.
- Während der Berufsschule und der Lehrabschlussprüfung erhalten Sie Ihr Lehrlingseinkommen weiter.
Wie hoch ist das Lehrlingseinkommen?
Die Höhe des Lehrlingseinkommens ist in den meisten Lehrberufen im Kollektivvertrag geregelt.
Gibt es keine kollektivvertragliche Regelung, richtet sich die Höhe nach dem Lehrvertrag. Das vereinbarte Lehrlingseinkommen muss jedenfalls ortsüblich sein.
Gut zu wissen
Wann wird das Lehrlingseinkommen ausbezahlt?
Das Lehrlingseinkommen wird in der Regel einmal im Monat ausbezahlt.
Für jeden Abrechnungszeitraum muss Ihnen Ihr Arbeitgeber eine schriftliche Entgeltabrechnung ausstellen. Diese muss
- übersichtlich,
- nachvollziehbar und
- vollständig
sein.
Habe ich Anspruch auf Sonderzahlungen?
Ja, wenn dies im Kollektivvertrag vorgesehen ist.
Dort ist geregelt,
- ob Ihnen Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration zustehen und
- wie hoch diese Sonderzahlungen sind.
Gibt es keine kollektivvertragliche Regelung, müssen Sonderzahlungen im Lehrvertrag vereinbart sein.
Was gilt bei einem Arbeitsunfall?
Sind Sie krank und deshalb arbeitsunfähig, erhalten Sie Ihr Lehrlingseinkommen weiter.
Ihr Anspruch pro Lehrjahr
| Dauer | Anspruch |
|---|---|
| Erste 8 Wochen | Volles Lehrlingseinkommen |
| Weitere 4 Wochen | Teilentgelt in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Lehrlingseinkommen und dem Krankengeld der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) |
Ist dieser Anspruch bereits ausgeschöpft und werden Sie im selben Lehrjahr erneut arbeitsunfähig,
- erhalten Sie für die ersten 3 Tage das volle Lehrlingseinkommen,
- danach haben Sie für höchstens 6 weitere Wochen Anspruch auf ein Teilentgelt.
Bekomm ich nach einem Arbeitsunfall weiter mein Lehrlingseinkommen?
Ja.
Sind Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig, erhalten Sie
| Dauer | Anspruch |
| Erste 8 Wochen | Volles Lehrlingseinkommen |
| Weitere 4 Wochen | Teilentgelt in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Lehrlingseinkommen und dem Krankengeld der ÖGK |
Dieser Anspruch besteht unabhängig von anderen krankheitsbedingten Arbeitsverhinderungen.
Bekomme ich mein Lehrlingseinkommen bei einer Arbeitsverhinderung?
Ja, wenn Sie aus einem wichtigen persönlichen Grund vorübergehend nicht arbeiten können.
Das gilt zum Beispiel bei einem Arztbesuch, einem Behördenweg oder anderen wichtigen persönlichen Ereignissen.
Voraussetzung ist, dass
- das Ereignis in Ihre Arbeitszeit fällt und
- der Termin nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich ist.
Für die Dauer der gerechtfertigten Arbeitsverhinderung erhalten Sie Ihr Lehrlingseinkommen weiter.
Hinweis
Häufige Fragen
Bekomme ich während der Berufsschule mein Lehrlingseinkommen?
Ja. Während des Berufsschulunterrichts erhalten Sie Ihr Lehrlingseinkommen unverändert weiter.
Bekomme ich während der Lehrabschlussprüfung mein Lehrlingseinkommen?
Ja. Auch für die Dauer der Lehrabschlussprüfung besteht Anspruch auf Ihr Lehrlingseinkommen.
Wer legt die Höhe des Lehrlingseinkommens fest?
In den meisten Lehrberufen regelt der Kollektivvertrag die Höhe des Lehrlingseinkommens. Fehlt eine kollektivvertragliche Regelung, gilt die Vereinbarung im Lehrvertrag. Das Lehrlingseinkommen muss jedenfalls ortsüblich sein.
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