Lehrlingseinkommen (vorher: Lehrlingsentschädigung)
Jedem Lehrling steht das Lehrlingseinkommen
zu. Die Höhe ist in der Regel durch den Kollektivvertrag geregelt und
nach Lehrjahren gestaffelt.
Ist in einem Lehrberuf kein kollektivvertragliches
Lehrlingseinkommen vorgesehen, so muss die Höhe im Lehrvertrag
vereinbart werden.
Wann wird das Geld bezahlt?
Die Auszahlung kann wöchentlich oder monatlich erfolgen. Über den Abrechnungszeitraum ist ein Lohnzettel auszuhändigen. Auf diesem müssen Brutto- und Nettolehrlingseinkommen und die gesamten Zuschläge und Abschläge ersichtlich sein.
Sonderzahlungen
Ebenfalls im Kollektivvertrag geregelt ist der Anspruch auf Sonderzahlungen (Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss) sowie deren Höhe. Falls es im Lehrberuf keine kollektivvertragliche Regelung gibt, muss der Betrag im Lehrvertrag vereinbart werden.
Wichtig!
Das Lehrlingseinkommen erhalten Lehrlinge auch während der Unterrichtszeit in der Berufsschule sowie für die Dauer der Lehrabschlussprüfung.
Geld bei Krankheit
Können Sie wegen Krankheit oder Unglücksfall nicht arbeiten, haben Sie Anspruch auf das volle Lehrlingseinkommen oder ein Teilentgelt.
Pro Lehrjahr stehen Ihnen folgende Beträge zu:
- Für acht Wochen das volle Lehrlingseinkommen und für weitere vier Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem vollen Lehrlingseinkommen und dem Krankengeld von der Krankenkasse.
- Ist dieser Anspruch innerhalb eines Lehrjahres ausgeschöpft, bekommen Sie bei einer weiteren Arbeitsverhinderung infolge Krankheit innerhalb desselben Lehrjahres für die ersten drei Tage der Arbeitsverhinderung das volle Lehrlingseinkommen. Für weitere sechs Wochen haben Sie Anspruch auf ein Teilentgelt in der Höhe des oben angeführten Unterschiedsbetrages.
Geld nach einem Arbeitsunfall
Sind Sie auf Grund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit in Krankenstand, so steht Ihnen bis zur Dauer von acht Wochen das volle Lehrlingseinkommen und für weitere vier Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Lehrlingseinkommen und dem Krankengeld als Entgeltfortzahlung zu.
Geld bei Arbeitsverhinderung?
Sind Sie aus einem wichtigen persönlichen Grund vorübergehend gehindert, am Arbeitsplatz zu erscheinen (z.B. Arztbesuch, Behördenweg, besondere familiäre Ereignisse), so steht Ihnen die Fortzahlung des Entgeltes in der Höhe des Lehrlingseinkommens zu.