FAQs Insolvenzgeld

Wer hat Anspruch auf Insolvenz-Entgelt?

Anspruch auf Insolvenz-Entgelt haben alle ArbeitnehmerInnen (einschließlich Lehrlinge) und freie DienstnehmerInnen, sofern offene Ansprüche aus dem Zeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahren bestehen.

Was beinhaltet das Insolvenz-Entgelt?

Das Insolvenzentgelt gebührt – abhängig von Ihrem bisherigen Entgeltanspruch – für laufendes Entgelt (Löhne, Gehälter, Überstunden. Diäten etc.), Sonderzahlungen, allfällige Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung und Abfertigungsansprüche.

ACHTUNG: Beachten Sie die zeitlichen und betraglichen Grenzen!

Gibt es eine zeitliche Grenze ?

JA!

Gesichert sind grundsätzlich nur jene Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die innerhalb der letzten 6 Monate vor der Insolvenzeröffnung fällig waren (oder für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis bereits vor Insolvenzeröffnung beendet wurde, die innerhalb der letzten 6 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig waren) und darüber hinaus nicht auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen verfallen oder verjährt sind.

Gibt es eine Grenze nach oben?

JA!

Die Bruttoansprüche pro Monat sind mit der doppelten Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung begrenzt.

Bei der Abfertigung jedoch gibt es eine besondere Höchstgrenze: pro Monatsentgelt ist ein Betrag von  5.670 Euro brutto (2022) gesichert. Der darüber hinausgehende Betrag ist nur zur Hälfte gesichert. Maximal erhält man das 1,5-fache von 5.670 = 8.505 Euro (2022).  Dieser Betrag wird mit der Anzahl der Monatsentgelte vervielfacht.

Bekomme ich Zinsen für die verspätete Auszahlung

Zinsen erhalten Sie für den Zeitraum von der jeweiligen Fälligkeit des Entgeltes bis zur Insolvenzeröffnung.

Zahlt die Insolvenz-Entgelt-Fond (IEF) auch meine Überziehungszinsen bei der Bank?

Nein

Wie ist der Verfahrensablauf bis zur Auszahlung?

Nach erfolgter Vollmachtserteilung durch Sie und Abgabe/Übermittlung der unterfertigten Unterlagen werden wir in Abstimmung mit Ihnen und der Lohnverrechnung Ihre offenen Forderungen ermitteln und beantragen.

Sofern die beantragten Forderungen von der Insolvenzverwaltung bzw. vom ArbeitgeberIn anerkannt wurden, erfolgt eine Bescheiderstellung durch die IEF Service GmbH.

Wie erfolgt die Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Konto.

Wie lange dauert die Berechnung meiner Forderungen?

Dies hängt davon ab, in welcher Qualität uns die Lohnunterlagen und Berechnungsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden. Genaueres können wir leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. 

Sobald unsere Berechnung abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns eine schriftliche Aufstellung Ihrer Forderungen zugesandt.

Wann bekomme ich mein Geld von der IEF?

Die durchschnittliche momentane Bearbeitungsdauer bei der IEF beträgt 6 bis 8 Wochen ab Antragstellung.

Kontakt

Kontakt

Arbeits- und Sozialrecht 

Mo - Fr: 8 - 16 Uhr

Telefon: +43 5 7171 22000

E-Mail