Geld bei Krankheit
Im Krankenstand müssen Sie vom Arbeitgeber weiter bezahlt werden. Doch wann springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein und was bedeutet das für Sie?
Bei einem gebrochenen Bein oder einer schlimmen Grippe ist es ganz klar: Wenn man länger bei der Arbeit ausfällt, so wird für eine gewisse Zeit das Entgelt weiterbezahlt.
Wer aber schwerer und länger krank ist, für den stellt sich die Frage: Wie geht's weiter?
Wenn Sie das Arbeitsverhältnis karenzieren, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Wir empfehlen Ihnen jedenfalls bevor Sie eine Karenzierungsvereinbarung unterschreiben, sich an die Sozialrechtsexpert:innen der AK zu wenden.
Sie können sämtliche Unterlagen per E-Mail, Fax, Post oder persönlich in einer Kundenservicestelle einreichen.
Bis zum 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung gibt es 50 Prozent der Bemessungsgrundlage - da sind die Sonderzahlungen schon eingerechnet. Danach gibt es 60 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Die Bemessungsgrundlage ist Ihr letztes volles Brutto-Entgelt vor Beginn des Krankenstandes.
Geringfügig Beschäftigte, die eine Selbstversicherung abgeschlossen haben, erhalten als Krankengeld einen Fixbetrag von 6,60 Euro täglich (Stand: 2025).
Bezieher:innen von AMS-Leistungen erhalten das Krankengeld in der Höhe ihres letzten Bezugs beim AMS.
Das Krankengeld wird alle 28 Tage im Nachhinein ausgezahlt.
Suchen Sie beim Sozialministeriumsservice (vormals Bundessozialamt) um den Status eines begünstigt Behinderten an.
Eine Behinderung ist die Auswirkung einer dauernden körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die Ihre Teilnahme am Arbeitsleben erschwert.
50 Prozent Behinderung sind Voraussetzung, um als begünstigt behindert eingestuft zu werden. Sind Sie zu diesem Zeitpunkt berufstätig, besteht ab dem siebten Monat des Dienstverhältnisses ein Kündigungsschutz.
Sinnvoll ist es, sich bereits acht bis zwölf Wochen vor der Aussteuerung zu informieren, was Sie tun können. Es kommt auf Ihre gesundheitliche und berufliche Lage an: Rückkehr in den Beruf, z.B. im Rahmen der Wiedereingliederungsteilzeit, Arbeitslosigkeit oder Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit.
Lassen Sie sich auf jeden Fall in der AK beraten.
Sie haben keinen Anspruch auf Krankengeld mehr, der Topf ist leer. Sie haben Ihren sozialversicherungsrechtlichen Anspruch ausgeschöpft.
6 Wochen VOR der Aussteuerung bekommen Sie ein Schreiben von der ÖGK: Achtung, das Krankengeld ist bald aus!
Nächster möglicher Schritt: Sie stellen einen Antrag auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension.
Während der Antragstellung und während die PVA prüft, bekommen Sie bei aufrechtem Dienstverhältnis kein Geld.
Bis zur Erstellung des Gutachtens können Sie beim AMS einen Pensionsvorschuss beantragen.
Anspruch auf Pensionsvorschuss während des Verfahrens vor der PVA besteht nur:
ACHTUNG: Der Anspruch auf Pensionsvorschuss endet mit einem etwaigen negativen Gutachten von der PVA und nicht erst mit Zustellung des negativen Bescheids.
Sofern Sie glauben, das sei zu Unrecht erfolgt, vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei der AK. Diese prüft dann eine Klage und unterstützt Sie gegebenenfalls.
Achtung: Die Klage muss innerhalb von 3 Monaten ab Zustellung des negativen Bescheids erfolgen.
Für Personen
besteht Anspruch auf besonderes Krankengeld (auf Antrag).
Dieses besondere Krankengeld wird längstens bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten gewährt, jedoch nur solange die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit andauert.
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