Wochengeld für Arbeitslose
Das Wochengeld ist eine Einkommensersatzleistung aus der Krankenversicherung, die erwerbstätige Frauen während des Beschäftigungsverbotes 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt finanziell absichern soll.
Hat die Fachärztin:der Facharzt, die Arbeitsinspektionsärztin:der Arbeitsinspektionsarzt, die Amtsärztin:der Amtsarzt vor Beginn der 8-wöchigen Schutzfrist ein Beschäftigungsverbot verhängt, wird das Wochengeld auch für die Dauer dieses Beschäftigungsverbots gezahlt.
Auch arbeitslose schwangere Frauen bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Wochengeld:
Wochengeld nach Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
- Durch eine Ausnahmebestimmung kann in bestimmten Fällen auch Anspruch auf Wochengeld bestehen, wenn bei Schwangerschaftsbeginn ein Bezug aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) vorliegt.
- Das Wochengeld ist grundsätzlich um 80% höher als das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe, wenn am Tag des Beginns der Schutzfrist (= in der Regel 8 Wochen vor der Geburt) ein Leistungsbezug vorliegt.
Anspruch auf Notstandshilfe
Anspruch auf Notstandshilfe besteht, wenn die maximale Dauer des Arbeitslosengeldes ausgeschöpft ist und die Notstandshilfe beim AMS beantragt wurde.
Hinweis
Das Wochengeld ist bei der zuständigen Krankenversicherung (z.B.: ÖGK) zu beantragen. Die Krankenversicherung prüft und beurteilt, ob Sie Anspruch darauf haben.
Downloads
Broschüren
- Wenn ein Baby kommt (2,8 MB - pdf)
- Elternfahrplan (0,2 MB - pdf)
- Elternteilzeit (1,1 MB - pdf)
- Teilzeit ist nicht gleich Teilzeit (0,3 MB - pdf)
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