Das Gesundheitsberuferegister

Das Gesundheitsberuferegister ist ein Berufsverzeichnis für die Angehörigen der Pflegeberufe, der gehobenen medizinisch-technischen Dienste und der Diplomierten Operationstechnischen Assistent:innen. Die Registrierung ist sowohl für diese Berufsgruppen als auch für die Patient:innen von Vorteil. 

Ziel ist, die erworbenen Qualifikationen im Ge­sundheits­bereich aufzuwerten sowie mehr PatientInnensicherheit zu gewährleisten. Die Registrierung  ist eine Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes. Damit steigt das Niveau des Gesundheitsschutzes.

HINTERGRUND

Mehr als die Hälfte der EU-Länder haben bereits ein solches Register eingeführt. Nationalrat und Bundesrat haben 2016 dazu ein entsprechendes Gesetz beschlossen und die AK mit der Registrierung betraut. Die Berufsverbände, der ÖGB und die AK setzten sich für die Registrierung ein. Im Interesse der Menschen, die in den Gesundheitsberufen arbeiten und der PatientInnen!

Kontakt

Gesundheitsberuferegister in der AK Niederösterreich
ArbeitnehmerInnenzentrum

AK-Platz 1
3100 St. Pölten


Hotline-Nummer: 05 7171 20144 (Mo bis Fr 8 - 12 Uhr) 


Email: gbr@aknoe.at

Für einen persönlichen Registrierungstermin ist eine Terminvereinbarung in Ihrer zuständigen Bezirksstelle erforderlich.

Fragen und antworten

Wer wird registriert?

Im Gesundheitsberuferegister sind österreichweit mittlerweile mehr als 200.000 Berufsangehörige folgender Berufsgruppen eingetragen:

Angehörige der Pflegeberufe: 

  • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Pflegefachassistentin / Pflegefachassisten
  • Pflegeassistentin / Pflegeassistent (ehemals Pflegehelferin und Pflegehelfer)
    Darunter fallen auch:
    • Diplomsozialbetreuerin und Diplomsozialbetreuer Altenarbeit
    • Diplomsozialbetreuerin und Diplomsozialbetreuer Behindertenarbeit
    • Diplomsozialbetreuerin und Diplomsozialbetreuer Familienarbeit
    • Fachsozialbetreuerin und Fachsozialbetreuer Altenarbeit
    • Fachsozialbetreuerin und Fachsozialbetreuer Behindertenarbeit
    • Medizinische Fachassistent*innen mit Ausbildung in der Pflegeassistenz

Angehörige der medizinischen Assistenzberufe: 
    Diplomierte Operationstechnische Assistentin/Diplomierter Operationstechnischer Assistent

Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste:
    Diätologin / Diätologe 
    Ergotherapeutin / Ergotherapeut
    Logopädin / Logopäde
    Orthoptistin / Orthoptist
    Physiotherapeutin / Physiotherapeut
    Biomedizinische Analytikerin / Biomedizinischer Analytiker
    Radiologietechnologein / Radiologietechnologe

Welche Vorteile bringt das Register?

  • Mehr Anerkennung: Nur wer die entsprechenden Qualifikationen hat, wird registriert und erhält einen offiziellen Berufsausweis.

  • Weniger Papierkram: Bei einem Arbeitgeber:innenwechsel ist das Zusammentragen und Vorlegen von Nachweisen nicht mehr notwendig. Zukünftige Arbeitgeber:innen können auf die im Register ausgewiesene Qualifikation und Eignung vertrauen.

  • Höhere Mobilität: Mit dem Register wird ein europäischer Standard erreicht und erleichtert die Berufsausübung und den Arbeitsplatzwechsel in ganz Europa.

  • Mehr Sicherheit: Alle Patient:innen können online die Ausbildungen, Arbeitsschwerpunkte und Zusatzqualifikationen einsehen. Das erhöht die Qualitätssicherheit und die Wahlmöglichkeiten für Patient:innen.

  • Versorgung: Die statistischen Auswertungen der Informationen helfen bei der Bedarfsplanung und beim Erkennen von Versorgungslücken.

Zwei Möglichkeiten zur Registrierung

Um einen Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister zu stellen, gibt es zwei Möglichkeiten: 

  • Entweder wird der Antrag persönlich bei der Arbeiterkammer oder online mittels Handysignatur oder ID-Austria eingereicht.
  • Persönliche Antragstellung bei der Arbeiterkammer:
    Für die persönliche Antragstellung wenden Sie sich bitte an Ihre nächstgelegene Bezirksstelle . Dafür ist unbedingt eine Terminvereinbarung notwendig. 
    Hier Termin vereinbaren >
  • Online:
    Die Online-Antragstellung ist unter www.gbr.gv.at möglich. Für den Zugang zur Online-Registrierung benötigt man eine Handysignatur oder die ID-Austria. Alle erforderlichen Dokumente müssen selbstständig hochgeladen werden.  
    Zur Online-Registrierung

achtung

Der Antrag kann nicht per Email oder auf dem Postweg eingereicht werden!

Ausfüllhilfen für das Antragsformular finden Sie unter "Anträge und Formulare".

Welche Registrierungsbehörden sind zuständig?

Die AK Niederösterreich ist die zuständige Registrierungsstelle für AK Niederösterreich-Mitglieder (Angestellte, Karenzierte, Arbeitslose und Arbeitssuchende). Berufseinsteiger:innen der Berufe Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz sowie Absolvent:innen der GuK-Schulen stellen ihren Antrag grundsätzlich dann bei der AK Niederösterreich, wenn sie in Niederösterreich ihren Wohnsitz haben. Wohnen oder arbeiten Sie in einem anderen Bundesland wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige AK

Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) registriert im Wesentlichen die (überwiegend) freiberuflich oder ehrenamtlich berufstätigen Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste sowie des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege. Auch Absolvent:innen der Fachhochschulen und Nicht-AK-Mitglieder (zB Beamte) werden von der GÖG registriert.

KONTAKT Gesundheit Österreich GmbH


Wichtige Information bei einem Ausbildungsabschluss im Ausland 

Personen mit einem Ausbildungsabschluss aus dem Ausland, müssen ihre Qualifikation anerkennen bzw. nostrifizieren lassen BEVOR sie einen Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister stellen.
Für Anerkennungen von Ausbildungen aus dem EU-Raum, dem EWR oder der Schweiz ist das Gesundheitsministerium zuständig. 
Die Nostrifikation von Ausbildungen im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder in einem gehobenen medizinisch-technischen Dienst aus einem Drittstaat machen jene Fachhochschulen, die diese Ausbildung in Österreich anbieten. 
Personen mit Ausbildungen in der Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder in der Operationstechnischen Assistenz aus einem Drittstatt können sich für die Nostrifikation in Niederösterreich an das Amt der NÖ Landesregierung wenden. 

Wie erfolgt die Registrierung?

Für die Registrierung sind ein ausgefülltes Formular sowie die erforderlichen Dokumente im Original notwendig. Um die Registrierung online durchführen zu können, ist zusätzlich eine elektronische Signatur erforderlich. Die Registrierung ist in jedem Fall kostenlos.

BerufseinsteigerInnen: Diese müssen sich vor dem Beginn der Erwerbstätigkeit registrieren lassen. Der Eintrag in das Register ist verpflichtend und Voraussetzung für die Berufsausübung.

Der Berufsausweis

Berufsausweis
Berufsausweis © sebra drubig-photo, stock.adobe.com

Nach dem erfolgreichen Registrierungsverfahren erfolgt die Zustellung des Berufsausweises per Post. Die Registrierung und der Berufsausweis sind dann fünf Jahre gültig. Vor Ablauf erhalten Sie rechtzeitig ein Erinnerungsschreiben von der Registrierungsbehörde. 

Welche Dokumente werden benötigt?

Berufseinsteiger:innen benötigen für die erfolgreiche Registrierung folgende Nachweise:

  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z.B. Reisepass)
  • Qualifikationsnachweis entsprechend den berufsrechtlichen Vorschriften (z.B. Zeugnis, Diplom)
  • Heiratsurkunde, sofern sich der Name nach Ausstellung des Qualifikationsnachweises geändert hat
  • Passfoto
  • Nachweise der Vertrauenswürdigkeit (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate)
    • Strafregisterbescheinigung aus Österreich und 
    • Strafregisterbescheinigung aus jenen Staaten, in denen Sie sich in den letzten fünf Jahren mehr als sechs Monate aufgehalten habe
  • ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate) 
  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse, sofern sich diese nicht aus der Ausbildung oder dem Berufsweg ergeben.

Bei persönlicher Antragstellung sind die Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.
Fremdsprachigen Nachweisen ist auch eine beglaubigte Übersetzung durch gerichtlich beeidete Dolmetscherinnen beizulegen.
Nach der inhaltlichen Überprüfung aller vorgelegten Unterlagen, erhalten Sie von der Registrierungsbehörde eine Bestätigung. Mit dieser können Sie in Ihrem Gesundheitsberuf tätig werden.